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Experten-Antwort

Frage an Experten: AOK hat während Krankengeldbezug keine Rentenbeiträge geleistet

von Elisa18.11.2019 | 07:38
307 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, hallo Community ich versuche, eine Begriffsdefinition, bzw.Bezeichnung für folgenden Vorgang zu finden: Während des Bezuges von Krankengeld hat die AOK keine Beiträge an den Rententräger überwiesen, obwohl dies laut "GRA" ( gemeinsame rechtliche Anweisungen ) wie folgt zu geschehen hat: R3.7 Krankenkassen ...Die Beitragszahlung erfolgt über die sogenannte Monatsabrechnung zusammen mit der Überweisung der Beiträge für abhängig Beschäftigte... Mir schwebt zB. der Begriff "Soziales Strafrecht/Sozialbetrug" vor.. Was sagen die Experten dazu?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisa,

die Sachlage lässt sich aus der kurzen Sachverhaltsdarstellung nicht klar beurteilen. So gibt es durchaus Personenkreise, die zwar Krankengeld beziehen, für die die Krankenkasse jedoch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat, da keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden ist, da sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung nicht zuletzt versicherungspflichtig waren.

Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisa,

wir möchten nochmal auf die Möglichkeit hinweisen den Sachverhalt mit der Krankenkasse zu klären. Wenn die Krankenkasse die gesetzlichen Regelungen nicht korrekt angewendet hat, wird sie dies korrigieren. Andernfalls wird sie Ihnen die Gründe benennen können, die zu einer anderen Beurteilung geführt haben.

Im äußersten Fall bleibt die Verpflichtungsklage vor dem Sozialgericht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Siehe hieram 18.11.2019 | 09:26
§197 SGB VI ..."1 Inhalt der Regelung Nach Absatz 1 sind Pflichtbeiträge wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist." Also demnach sieht es nicht nach einem "Sozialbetrug" aus...
Rudiam 18.11.2019 | 22:06
Eine Beitragszahlung ist nur dann erforderliche, wenn auch Versicherungs- und Beitragspflicht vorliegt. Können Sie bestätigen, dass dies zweifelslos vorliegt?
Elisaam 19.11.2019 | 13:10
Hallo Expertenteam, vielen Dank für diese Antwort und den Hinweis. Dazu trage ich folgendes bei: es bestand vorher Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Bezug von ALG 1... Nun würde ich gerne genaueres dazu von Ihrer Expertenseite erfahren, denn diese "Nichtleistung" hat gewaltige Folgen, welche bis Heute und somit in die Gegenwart reichen... Ich komme also weiter nicht umhin, diese Nichtleistung als Vorsatz, bzw. als Sozialbetrug seitens der gesetzlichen Krankenkasse zu bezeichnen Vielleicht findet sich ja noch im Laufe der Diskussion ein gewichtiger Punkt, welcher diese strafrechtliche Situation verneint
Mondkindam 19.11.2019 | 13:26
Es wäre hilfreich zu wissen in welchem Zeitraum Krankengeld gezahlt wurde.
Elisaam 19.11.2019 | 13:03
Hallo Experten, hallo Community ... Mir schwebt zB. der Begriff "Soziales Strafrecht/Sozialbetrug" vor.. Was sagen die Experten dazu?
§197 SGB VI ..."1 Inhalt der Regelung Nach Absatz 1 sind Pflichtbeiträge wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist." Also demnach sieht es nicht nach einem "Sozialbetrug" aus...
Wären sie bitte so freundlich und definieren Sie uns hier im Forum, was die folgende Formulierung wohl in diesem Fall bedeuten könnte: ...Pflichtbeiträge sind wirksam, wenn sie gezahlt werden... Wenn diese Pflichtbeiträge nun nicht gezahlt wurden? Im Gegensatz dazu steht in der rechtlichen Anweisung folgendes: ...Die Beitragszahlung erfolgt über die sogenannte Monatsabrechnung zusammen mit der Überweisung der Beiträge für abhängig Beschäftigte.... Bitte folgendes nicht vergessen: Krankengeld in eine Lohnersatzleistung - und ist wie ALG 1 und Elterngeld steuerfrei
Elisaam 19.11.2019 | 13:03
Hallo Experten, hallo Community ... Mir schwebt zB. der Begriff "Soziales Strafrecht/Sozialbetrug" vor.. Was sagen die Experten dazu?
§197 SGB VI ..."1 Inhalt der Regelung Nach Absatz 1 sind Pflichtbeiträge wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist." Also demnach sieht es nicht nach einem "Sozialbetrug" aus...
Wären sie bitte so freundlich und definieren Sie uns hier im Forum, was die folgende Formulierung wohl in diesem Fall bedeuten könnte: ...Pflichtbeiträge sind wirksam, wenn sie gezahlt werden... Wenn diese Pflichtbeiträge nun nicht gezahlt wurden? Im Gegensatz dazu steht in der rechtlichen Anweisung folgendes: ...Die Beitragszahlung erfolgt über die sogenannte Monatsabrechnung zusammen mit der Überweisung der Beiträge für abhängig Beschäftigte.... Bitte folgendes nicht vergessen: Krankengeld in eine Lohnersatzleistung - und ist wie ALG 1 und Elterngeld steuerfrei
Siehe hieram 19.11.2019 | 14:55
Zitat von Elisa anzeigenausblenden
Sie sollten schon ganz zitieren, nämlich "...solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist." Stellt die RV fest, das Beiträge noch nicht eingegangen sind, macht sie eine Kontenklärung und fordert die Beiträge ggfs. nach. Das hat aber mit der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen nichts zu tun. Es wäre für die Community hilfreich, wenn Sie den eigentlichen Grund Ihrer Frage formulieren, nämlich z. B. um welche Folgen es für Sie geht. Dann kann man Ihnen evtl. auch hilfreiche Antworten geben. Aus der bisher von Ihnen geschilderten Situation lässt sich ein Sozialbetrug nicht feststellen. Die Meldung der geleisteten Beiträge hat spätestens bis zum März des Folgejahres zu erfolgen. Also wenn Sie hier (immer nur wieder, denn im Juli ja auch schon) nur diskutieren wollen, um aus einem unklaren Sachverhalt eine Straftat abzuleiten, dann haben Sie denn Sinn dieses Forums nicht verstanden. Stellen Sie bitte eine klare Frage, zeigen Sie die Nachteile auf, die Ihnen wegen dieser angeblichen Nichtzahlung entstanden sein sollen und dann kann man Ihnen auch hilfreich antworten.
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