Hallo Elisa,
die Sachlage lässt sich aus der kurzen Sachverhaltsdarstellung nicht klar beurteilen. So gibt es durchaus Personenkreise, die zwar Krankengeld beziehen, für die die Krankenkasse jedoch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat, da keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden ist, da sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung nicht zuletzt versicherungspflichtig waren.
Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu klären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung