Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Jutta,
Agnes und Hans haben Ihnen bereits ausführliche Antworten erteilt.
Sie müssen in der Steuererklärung 2010 beide Bescheinigungen angeben.
Der Rentenfreibetrag wird ab dem Steuerjahr 2011 auf der Basis des Rentenzahlbetrages der Altersrente für das Jahr 2011 neu festgestellt (Jahr nach dem neuen Rentenbeginn). Dieser Betrag ist höher als der Basisbetrag für die EU-Rente. Da keine Zahlungsunterbrechung zwischen den beiden Renten entstanden ist, gilt der Prozentsatz der EU-Rente auch für die Altersrente.
Hallo Jutta,
- Im Prinzip hat Max recht. In der praktischen Auswirkung ergibt sich aber kaum Änderungen.
- Es handelt sich in beiden Fällen um eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Kennzeichnung in Anlage R mit 1).
- Der Rentenzahlbetrag für das gesamte Jahr 2010 ändert sich nicht.
- Das Jahr des Rentenbeginns der Altersrente ist richtig mit 2010 angegeben.
Aber:
- Der Anpassungsbetrag für die EU-Rente ist nicht korrekt, weil für 11 und 12/2010 kein Anpassungsbetrag auszuweisen ist.
Die Rentenbezugsmitteilung wurde offensichtlich auf Ihre Anforderung durch die Sachbearbeitung vorzeitig erstellt, bevor die Daten aus dem Bescheid über die Umwandlung der Rente im Konto verarbeitet wurden. Die maschinelle Verarbeitung der Daten an die ZfA erfolgt für den Rentenbestand 2010 erst ab Ende Januar bis etwa Mitte Februar.
Bitte wenden Sie sich noch einmal an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten um eine korrekte Rentenbezugsmitteilung. Nur von der dortigen Sachbearbeitung kann erkannt werden, ob die Daten im Konto richtig verarbeitet wurden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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