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Experten-Antwort

frage arbeitsmarktrente arbeitszeiten

von frank birken13.02.2017 | 18:48
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hallo hätte noch eine frage zur arbeitsmarktrente habe erfahren das ich bis 450 euro brutto arbeiten darf ohe das es rentenschädlich wird und max nur 3 std arbeiten darf meine frage ist noch wieviel stunden dind das darf ich 15 std in der woche arbeiten oder sind es 15 std im monat diese frage müssste ich noch wissen habe eine arbeitsmarktrente auf zeit volle erwerbsminderung um hilfe wäre ich sehr dankbar

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach der Definition des Gesetzgebers ist voll erwerbsgemindert derjenige, dessen Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gesundheitsbedingt auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist. Es ist hierbei unerheblich, ob der derjenige mit seinem verbliebenen Leistungsvermögen noch in der Lage ist, Einkünfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu erzielen. Bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, sind daher - neben der erforderlichen Wartezeit und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - auch die medizinischen Voraussetzungen zu prüfen.

Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann jedoch auch bei vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen nur tatsächlich gezahlt werden, wenn sich das erzielte Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Hinzuverdienstmöglichkeiten hält. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt die Hinzuverdienstgrenze 450 EUR. Auf die Anzahl der Stunden - unabhängig ob täglich, wöchentlich oder monatlich - in der das Arbeitsentgelt erzielt wird, kommt es bei der Überprüfung des Hinzuverdienstes nicht an. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die rein aus gesundheitlichen Gründen gezahlt wird, erfolgt daher in diesem Rahmen auch keine Überprüfung der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit.

Für einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist jedoch nicht nur die gesundheitsbedingte Einschränkung des Leistungsvermögens, sondern ggf. auch die jeweilige Arbeitsmarktlage maßgebend. Obwohl eigentlich (medizinisch) nur teilweise erwerbsgemindert, ist daher derjenige mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich voll erwerbsgemindert, wenn von einem für denjenigen verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen ist. Die Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit steht allerdings der Annahme eines verschlossenen (Teilzeit-)Arbeitsmarktes entgegen, wenn sie täglich 3 Stunden und mehr umfasst. Beruht die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes (Seite 2 des Rentenbescheides) ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird. Wird diese Zeitgrenze (trotz einhalten der Hinzuverdienstgrenze) überschritten, steht ggf. nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu. Bei einem monatlichen Arbeitseinkommen bis zu 450 EUR ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, das eine Arbeitszeit von täglich 3 Stunden (15 Wochenstunden) nicht erreicht wird.

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2 Antworten

Birkenstockam 13.02.2017 | 19:13
Hallo, sie erhalten bestimmt nicht die volle EMR aus medizinischen Gründen, sondern bekommen die TEMR und aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes die volle Erwerbsminderungsrente. Normalerweise dürfen Sie bei einer vollen EMR bis zu 3 Stunden pro Tag und/oder 450 Euro im Monat verdienen ohne Einbußen zu haben. Klar müssen Sie eine Beschäftigung Aufnahme def DRV melden. Wie es sich genau in Ihrem Fall verhält kann ich Ihnen leider nicht sagen. Vielleicht dürfen Sie sogar mehr dazu verdienen. Sie bekommen bestimmt noch weitere Informationen u d Antworten. Viel Glück. Mfg
frank birkenam 14.02.2017 | 14:20
also darf ich 3 std am tag 15 std die woche arbeiten 450 euro brutto?
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