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Frage Ertragsanteil

von Fritz Frie03.02.2010 | 11:08
1544 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Fachleute, werde Mitte des Jahres mit 60 in ente gehen. Bekomme dann u.a. eine Rente, die mit dem Ertragsanteil versteuert wird. Die Hohe wird ca. 280 Euro sein. Könnt Ihr mir einen Rechenweg geben, was davon netto übrig bleibt? Viele Grüße Fritz

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Ertragsanteil besagt lediglich, dass diese Rente (mit 60) mit 22% zu versteuern wäre.

Auf die 280,- EUR sind KK- und PV- Beiträge abzuführen, dann erhalten Sie den Nettobetrag.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die 280,- EUR aufs Jahr bezogen ergeben 3.360,- EUR. Von dieser Summe 22% ergeben 739,20 EUR. Diese 739,20 EUR müssen zu Ihren anderen steuerpflichtigen Beträge hinzugerechnet werden. Bereinigt um KK + PV-Beiträge, oder sonstige nicht steuerpflichtige Beträge ergeben schlussendlich Ihre steuerpflichtige Einnahmen; darauf müssen nach Tabelle Steuern gezahlt werden.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Auch nach dem 01.01.2005 gibt es immer noch Renten, die mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind!

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Private RT jeglicher Art, Zusatzrenten, wie VBL, VAP, ZVK usw.

3 Antworten

Fritz Frieam 03.02.2010 | 11:36
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich habe ein Verständnisproblem: fallen auf die 280 Euro 22% Steuern an oder fallen Steuern auf 22% von 280 Euro (=56 Euro) an. Werden diese Steuern direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten oder wird die Steuer auch nachgelagert erhoben? Viele Grüße Fritz
?am 03.02.2010 | 18:50
Aber wenn der Fritz im Jahr 2010 in Rente geht, ist für die Besteuerung doch nicht mehr der Ertragsanteil maßgebend, sondern die tatsächliche Bruttorente vermindert um den Freibetrag der bei Rentenbeginn 2010 maßgebend ist!
Karlam 04.02.2010 | 20:24
Hallo Experte, um welche Rentenarten handelt es sich dabei? Gruß Karl
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