Hallo MS90,
das Übergangsgeld wird einbehalten, wenn ein Erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträgers (hier vermutlich das Jobcenter) zu berücksichtigen ist.
Bei finanziellen Engpässen gibt es für den Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages einen Vorschuss zu gewähren.