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Experten-Antwort

Frage Umdeutung oder Weiterbearbeitung meines Rentenantrages

von Evelyn16.12.2015 | 20:44
1555 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mal eine Frage bzgl. meinem Rentenantrag. Ich habe im Juli 14 einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt der abgelehnt wurde nach 2 Gutachtern der DRV. Ich habe Widerspruch eingelegt und der Widerspruch wurde auf Eis gelegt weil ich noch 5 Wochen in die Psychiatrie musste und danach noch in eine Rehama0nahme nach Paragraph 51 wo die Krankenkasse mich aufgefordert hat. Diese Maßnahme wurde bewilligt und ich war 5 Wochen dort. Ich wurde am 4.11. arbeitsunfähig unter 3 h in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen. Die Prognose der Klinik wurde bei meinen diversen psychischen Problemen als verhalten günstig bei längerfristiger Therapie angegeben. Nun wie geht es nach der Rehamaßnahme weiter. Was passiert nun? Bis jetzt habe ich noch nichts von der DRV gehört. Wird mein widerspruch weiterbearbeitet oder was passiert. Wer kann mir weiterhelfen. Auf Nachfrage bei der DRV schriftlich reagiert keiner. Meine Mailanfragen scheinen nicht bearbeitet zu werden. Oder dauert das länger bis ich von dort was höre zu meinem Fall? Ich danke schon mal herzlich. Mfg

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Evelyn,

nach der Reha wird Ihr Widerspruchsverfahren jetzt wieder aufgenommen. Es wird anhand des Reha-Entlassungsberichtes geprüft werden, ob sich jetzt Anhaltspunkte dafür ergeben, dass doch eine Erwerbsminderung vorliegt. Diese Prüfung erfolgt im Sozialmedizinischen Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers. Je nachdem, wie schnell die Klinik den Entlassungsbericht übersendet, wie hoch das Arbeitsaufkommen in der Sozialmedizinischen Abteilung gerade ist und ob Ihre Widerspruchsangelegenheit dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden muss, ist durchaus mit einigen Wochen bis zur endgültigen Entscheidung zu rechnen. Bitte haben Sie also noch etwas Geduld.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Evelyn,

dem Beitrag von „hinten wie von vorne“ kann ich zustimmen. Allerdings ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, dass auf Ihre schriftlichen Anfragen offenbar überhaupt nicht reagiert wurde. Hier sollten Sie ggf. nochmals telefonisch Kontakt suchen oder sich persönlich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

hinten wie von vorneam 17.12.2015 | 07:34
Die DRV wird den Entlassungsbericht auswerten und prüfen, insbesondere die darin enthaltene sozialmedizinische Stellungnahme. Dieser wird dann entweder gefolgt oder es werden - bei Unstimmigkeiten - ergänzende medizinische Ermittlungen eingeleitet, um sie zu verifizieren oder zu widerlegen. Sobald diese Auswertung des Entlassungsberichtes abgeschlossen ist, ist erfahrungsgemäß eine Entscheidung über den Rentenanspruch möglich, d. h. ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht.
Evelynam 17.12.2015 | 10:35
Hallo und Guten Morgen, dankeschön für die schnellen Antworten. Dann bin ich hier etwas sicherer. Also verstehe ich das richtig, dass die DRV sich meinem Abschlussbericht der Reha nicht anschließen muss. Der orthopädische und psychiatrische Gutachter der DRV hat mich über 6 Stunden gesehen. Aber die Psychiatrie und auch die Rehaklinik wo ich ganz aktuell war sehen mich als erwerbsgemindert. Gilt der Bericht nicht als Gutachten? Ich bin seit Oktober 2014 durchgängig krankgeschrieben. Und meine Krankenkasse möchte jetzt unbedingt an meinen Befund rankommen. Habe aber nichts dergleichen unterschrieben.
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