Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ist eine gezielte Beratung bzw. Erklärung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich mit dem vorliegenden Rentenbescheid an eine Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man Ihnen den Rentenbescheid ausführlich erklären. Sie können sich auch telefonisch mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Der zuständige Sachbearbeiter kann Ihnen ebenfalls den Rentenbescheid erläutern.