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Experten-Antwort

Frage wegen Lohnrückzahlung

von Fragende06.02.2011 | 15:01
3039 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, vielleicht kann mir jemand helfen? Ich war ab 01.08.2010 krank geschrieben durchgehend bis Januar 2011. Parallel hatte ich Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt, die ich nun auch rückwirkend ab 01.08.2011 erhalten habe. Die Rente wurde bereits mit dem Krankengeld verrechnet. Was ist mit dem Lohn, den ich ja die ersten sechs Wochen noch vom Arbeitgeber erhalten habe, und mit meinem Weihnachtsgeld 2011, das ich ebenfalls erhalten habe? Muß ich das jetzt alles zurückzuahlen, weil ich ja schon rückwirkend ab 01.08.2011 berentet worden bin? Vielen Dank und Grüße, die Fragende

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ist eine gezielte Beratung bzw. Erklärung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich mit dem vorliegenden Rentenbescheid an eine Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man Ihnen den Rentenbescheid ausführlich erklären. Sie können sich auch telefonisch mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Der zuständige Sachbearbeiter kann Ihnen ebenfalls den Rentenbescheid erläutern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Fragendeam 06.02.2011 | 19:02
Vielen Dank für die schnelle Antwort, bin sehr erleichtert. Jetzt habe ich noch etwas, was ich nicht verstehe: Wenn mein Rentenbeginn der 01.08.2010 ist, bekomme ich doch erstmals ab 01.02.2011 eine Rente gezahlt (6 Monate Wartefrist bei zeitlich befristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung). Nun hat jedoch die RV eine Ausgleichszahlung an meine Krankenkasse bzgl. des gezahlten Krankengeldes ab September getätigt. Ich habe eine Zusatzversicherung für die Rente, die von mir wissen möchte, ob ich nach Rentenbeginn Krankengeld erhalten habe. Habe ich das oder ist das Geld, das ich erhalten habe, schon Rente? Und wenn ja, warum, wo ich doch dachte, ich bekomme erst ab dem 7, Monate eine Rente ausbezahlt? Entschuldigung, aber ich blicke nicht mehr durch.
RFn am 07.02.2011 | 12:51
Eine befristete EM-Rente beginnt nicht vor dem 7Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Für eine für Sie brauchbare Antwort geben Sie bitte aus dem Rentenbescheid folgende Daten an: - Eintritt der Erwerbsminderung - Rentenbeginn - Beginn der laufenden Zahlung - Zeitraum der einbehaltenen Nachzahlung (von - bis) - Datum der Befristung (Rentenende) ------------------------------------------------------------ Falls der 1. 8.2010 das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung sein sollte, dann beginnt die Rente erst am 01.02.2011. Alle Zahlungen bis zum 31.01.2011 wären dann rechtens gezahlt.
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