Stellen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Formular G100+G130). Dieser prüft in einer vierzehntägigen Frist die Zuständigkeit. Sind die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kommt eine Hilfe zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes (z.B. in Form eines Eingliederungszuschusses für den Arbeitgeber) für Sie infrage. Der Eingliederungszuschuss kommt vornehmlich zur Einarbeitung in Betracht. Höhe und Dauer sind individuell mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, betragen jedoch maximal fünfzig Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahltem Entgelt.