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Frage wegen Rentenaufstockung

von cc13.02.2009 | 13:30
1857 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann trotz das EM-Rente bezogen wird, und gleichzeitig ausgeführten Minijob der vom Arbeitgeber gezahlte Pauschbetrag aufgestockt werden? Hat dies Auswirkungen auf die Rente? Lieben Dank für Hilfe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung ist grundsätzlich möglich, solange nicht eine vorrangige Versicherungsfreiheit (z. B. Bezug einer Vollrente wegen Alters) oder eine Versicherungsbefreiung (z. B. Aushilfstätigkeit als Rechtsanwalt bei Befreiung von der Versicherungspflicht wg. Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung) besteht.

Wie aber bereits richtig dargestellt, "lohnt" sich dieser Verzicht nur in seltenen Fällen. Sie sollten sich daher vor Verzicht auf die Versicherungsfreiheit von der Rentenversicherung beraten lassen.

2 Antworten

-_-am 13.02.2009 | 13:58
Man könnte und es wäre auch nicht rentenschädlich, doch was wollen Sie damit erreichen? Wahrscheinlich ist doch in der EM-Rente ohnehin eine Zurechnungszeit enthalten, die die Zeiten bis zum 60. Lebensjahr abdeckt. Eine solche Investition bedürfte schon der genauen Überlegung und Berechnung.
KSCam 13.02.2009 | 14:21
auch ich bin der Ansicht, dass das zwar möglich ist, aber in aller Regel sinnlos sein wird. Man verzichtet normalerweise auf die Versicherungsfreiheit um in Hinblick auf den EM Schutz pflichtversichert zu sein, bzw. um auf günstige Weise zu zusätzlichen Beiträgen zu kommen. Beide dieser "Vorteile" ergeben sich für den EM Rentner nicht - also worin sollte der Sinn liegen?
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