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Experten-Antwort

Frage zu Anspruchsvorraussetzungen

von Ratsuchender 06.12.2021 | 15:15
84 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Gemeinde , ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Ich musste leider volle Erwerbsminderungsrente beantragen , hatte vorher halbe Erwerbsminderungsrente. Die halbe wurde im November 2020 genehmigt, die volle im November 2021. Bis Juli 21 bezog ich Krankengeld und halbe Rente, ab August halbe Rente und Arbeitslosengeld . Keine Nahtlosigkeit , denn ich habe es nochmal versucht mit einem Coaching beim Arbeitsamt . Ich habe eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Wartzeit ( 5 Jahre ) Ende der Wartezeit Oktober 2021. Nun steht in meinem Rentenbescheid Ihre Anspruchsvorraussetzungen sind ab dem xx.01.2020 erfüllt. Nun sagt meine Versicherung, sie sind raus , weil das vor der Wartezeit liegt. Kennt sich da vielleicht jemand aus mit dem Satz ? Vielleicht hat ja jemand was ähnliches durchgemacht. Vielen Dank und wünsche euch alles Gute !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2021 | 15:38

Hallo Ratsuchender,

ich nehme an, dass sie Ihre private Erwerbsunfähigkeitsversicherung meinen (denn bei der gesetzlichen Rente hat man Ihnen ja mitgeteilt, dass die Voraussetzungen dort erfüllt sind).

Nun gibt es im privaten Versicherungsbereich sehr viele mögliche Vertragsgestaltungen und Vertragsbedingungen, daher kann dieses Forum dazu sicher keine abschließende Antwort geben.

Denkbar ist allerdings ein Vertrag, welcher eine Wartezeit vorsieht. Wenn dann die Erwerbsunfähigkeit vor Ablauf dieser Wartezeit eintritt, dann würde die Versicherung nicht leisten müssen.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich zu Ihren genauer Vertragsbedingungen mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen.

6 Antworten

Janaam 06.12.2021 | 15:31
Das ist leider das falsche Forum dafür. Sie müssen gegen die BU-Versicherung vorgehen. Wobei ich das Problem sehe, dass Sie die Vorausetzungen schlicht nicht erfüllen.
Schadeam 06.12.2021 | 15:49
Da sind Sie wohl zu früh erwerbsgemindert geworden und damit "ist die private Versicherung raus". Aber das ist nun wirklich nicht Thema dieses Forums und eines Mitarbeiters DRV.
Siehe hieram 06.12.2021 | 16:14
Hallo Ratsuchender, im Rentenbescheid bedeutet dieser Satz, dass an diesem Tag die Voraussetzungen für die (volle) EM-Rente vorlagen (der 'Leistungsfall'). Dieser ist, wie Sie im Rentenbescheid ebenfalls ersehen können, normalerweise (es gibt Ausnahmen) nicht gleichzeitig auch der 'Rentenbeginn'. Und deshalb sollten Sie im 'Kleingedruckten' Ihrer privaten Versicherung schauen, was dort genau steht. 'Wir zahlen ab Leistungsfall' oder 'wir zahlen ab Rentenbescheid der DRV' oder 'wir zahlen ab...' Oder eben auch 'wir zahlen nicht, wenn xxx..' Unter Umständen kann es aber dennoch ratsam sein, sich dieses 'Kleingedruckte' nochmals zusammen mit einem 'Fachmann' anzuschauen, da trotz (in Ihrem Fall 'vorzeitigem' Leistungsfall - wie er von der DRV festgestellt wird), in manchen Verträgen dennoch eine dort stehende Formulierung auch zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden könnte und dann würde es sich natürlich auch lohnen, mit denen zu 'streiten'. Lassen Sie also noch mal jemand (der sich mit dem Thema fachlich auskennt - z.B. Fachanwalt für Sozialrecht/Versicherungsrecht oder auch einen Sozialverband wie VdK oder SozVD) mit 'draufschauen'. Alles Gute!
Aloisam 06.12.2021 | 16:09
Eine Wartezeit bedeutet, dass vor einer Leistungsgewährung eine bestimmte Zeit, bzw. Beitragszeit vorhanden sein muss. Dieser Zeitraum wird von Ihnen mit 5 Jahren benannt. Tritt der Versicherungsfall vorher ein, gehen Sie leider leer aus. Erwerbsgemindert waren Sie schon vorher mit der Teilrente.
Doroam 06.12.2021 | 16:48
Genau...ich bin zwar meist nur stiller Mitleser dieses Forums, aber ich denke, da hat User "Schade" wohl wieder recht :).
Ratsuchenderam 06.12.2021 | 17:07
Zitat von Siehe hier anzeigen
Vielen Dank für diese tolle und hilfreiche Antwort ! Das werde ich machen ! Vielen Dank ! ... Nun steht in meinem Rentenbescheid Ihre Anspruchsvorraussetzungen sind ab dem xx.01.2020 erfüllt. ... Kennt sich da vielleicht jemand aus mit dem Satz ? ...
Hallo Ratsuchender, im Rentenbescheid bedeutet dieser Satz, dass an diesem Tag die Voraussetzungen für die (volle) EM-Rente vorlagen (der 'Leistungsfall'). Dieser ist, wie Sie im Rentenbescheid ebenfalls ersehen können, normalerweise (es gibt Ausnahmen) nicht gleichzeitig auch der 'Rentenbeginn'. Und deshalb sollten Sie im 'Kleingedruckten' Ihrer privaten Versicherung schauen, was dort genau steht. 'Wir zahlen ab Leistungsfall' oder 'wir zahlen ab Rentenbescheid der DRV' oder 'wir zahlen ab...' Oder eben auch 'wir zahlen nicht, wenn xxx..' Unter Umständen kann es aber dennoch ratsam sein, sich dieses 'Kleingedruckte' nochmals zusammen mit einem 'Fachmann' anzuschauen, da trotz (in Ihrem Fall 'vorzeitigem' Leistungsfall - wie er von der DRV festgestellt wird), in manchen Verträgen dennoch eine dort stehende Formulierung auch zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden könnte und dann würde es sich natürlich auch lohnen, mit denen zu 'streiten'. Lassen Sie also noch mal jemand (der sich mit dem Thema fachlich auskennt - z.B. Fachanwalt für Sozialrecht/Versicherungsrecht oder auch einen Sozialverband wie VdK oder SozVD) mit 'draufschauen'. Alles Gute!
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