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Zur Experten-Antwort springenHallo Ratsuchender,
ich nehme an, dass sie Ihre private Erwerbsunfähigkeitsversicherung meinen (denn bei der gesetzlichen Rente hat man Ihnen ja mitgeteilt, dass die Voraussetzungen dort erfüllt sind).
Nun gibt es im privaten Versicherungsbereich sehr viele mögliche Vertragsgestaltungen und Vertragsbedingungen, daher kann dieses Forum dazu sicher keine abschließende Antwort geben.
Denkbar ist allerdings ein Vertrag, welcher eine Wartezeit vorsieht. Wenn dann die Erwerbsunfähigkeit vor Ablauf dieser Wartezeit eintritt, dann würde die Versicherung nicht leisten müssen.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich zu Ihren genauer Vertragsbedingungen mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen.
Vielen Dank für diese tolle und hilfreiche Antwort ! Das werde ich machen ! Vielen Dank ! ... Nun steht in meinem Rentenbescheid Ihre Anspruchsvorraussetzungen sind ab dem xx.01.2020 erfüllt. ... Kennt sich da vielleicht jemand aus mit dem Satz ? ...Hallo Ratsuchender, im Rentenbescheid bedeutet dieser Satz, dass an diesem Tag die Voraussetzungen für die (volle) EM-Rente vorlagen (der 'Leistungsfall'). Dieser ist, wie Sie im Rentenbescheid ebenfalls ersehen können, normalerweise (es gibt Ausnahmen) nicht gleichzeitig auch der 'Rentenbeginn'. Und deshalb sollten Sie im 'Kleingedruckten' Ihrer privaten Versicherung schauen, was dort genau steht. 'Wir zahlen ab Leistungsfall' oder 'wir zahlen ab Rentenbescheid der DRV' oder 'wir zahlen ab...' Oder eben auch 'wir zahlen nicht, wenn xxx..' Unter Umständen kann es aber dennoch ratsam sein, sich dieses 'Kleingedruckte' nochmals zusammen mit einem 'Fachmann' anzuschauen, da trotz (in Ihrem Fall 'vorzeitigem' Leistungsfall - wie er von der DRV festgestellt wird), in manchen Verträgen dennoch eine dort stehende Formulierung auch zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden könnte und dann würde es sich natürlich auch lohnen, mit denen zu 'streiten'. Lassen Sie also noch mal jemand (der sich mit dem Thema fachlich auskennt - z.B. Fachanwalt für Sozialrecht/Versicherungsrecht oder auch einen Sozialverband wie VdK oder SozVD) mit 'draufschauen'. Alles Gute!
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