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Frage zu G0120 (AUD-Beleg Formular) und G0100

von Jonnsy14.04.2021 | 16:02
6371 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag. Ich habe auf Aufforderung der Agentur für Arbeit einen Rehabilitationsantrag gestellt. Ich habe die Formulare erhalten und auch das Formular G0120. Meine Frage ist, muss das Formular ausgefüllt werden von der Krankenkasse? Es scheint ja nur logisch zu sein, doch im Formular G0100, Abschnitt 16 "Angabe der gesetzlichen Krankenkasse" - "Sofern die Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe über die Krankenkasse erfolgt, benötigen wir das Institutionskennzeichen der Krankenkasse und das Formular G0120 - AUD-Beleg - von der Krankenkasse auszufüllen - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation." Doch der Antrag wird ja nicht über die Krankenkasse gestellt, sondern auf Aufforderung der Agentur der Arbeit und das direkt bei der deutschen Rentenversicherung. Muss der Abschnitt 16 im Formular G0100 trotzdem ausgefüllt werden mit Formular G0120? Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG Jonnsy

2 Antworten

W°lfgangam 14.04.2021 | 16:31
Hallo Jonnsy, inhaltlich dem Hinweise Ziff. 16 folgend muss natürlich der G0120 (AUD-Beleg) nicht beigefügt werden + kein Stempel der KK in dem Kasten erfolgen. Gruß w.
-am 15.04.2021 | 07:17
Hallo Jonnsy, es wäre natürlich nicht falsch, wenn das Formular an die Krankenkasse zum Aufüllen übermittelt wird. Diese sendet das Formular nach dem Ausfüllen in der Regel eigenständig an den Rentenversicherungsträger. Zwingend notwendig ist es jedoch nicht. Wichtig sind die Formulare G0100 und G0110 zur Antragstellung mit Ihren Angaben, damit eine Bearbeitung des Antrages erfolgen kann. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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