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Experten-Antwort

Frage zu Riester-Voraussetzungen

von Manuel27.03.2023 | 16:47
234 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Riesterrente. Ich bin als 520 Euro Kraft angestellt und bin nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit. Zahle also meinen Eigenbeitrag. Zusätzlich verdiene ich ca. 2.000-4.000 Euro pro Jahr durch eine selbstständige Tätigkeit nebenbei. Meine Frau hat eine Firma und verdient Ihr Geld durch selbstständige Arbeit. Meine Frage ist nun kann ich nun über die Einnahmen aus dem Minijobverhältnis einen Riestervertrag machen und die Zulagen für mich und ggf. ein Kind beantragen? Da ich ja auch nebenbei noch eine selbstständigen Tätigkeit nachgehe bin ich mir hier unsicher. Sind die 4% des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr dann inkl. der selbstständigen Tätigkeit um die Zulagen zu erhalten oder zählt nur der Minijob?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manuel,

durch den rentenversicherungspflichtigen Minijob sind sie zulagenberechtigt. Da die eigene Selbständigkeit nach Ihren Angaben unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt, führt diese nicht zu einer Versicherungspflicht und bleibt daher bei der Betrachtung außen vor.

Nach Ihren Angaben reicht der Sockelbeitrag von 60 EUR im Jahr für die volle Zulagenberechtigung aus, weil von den 4% Anlagebetrag die eigene Grundzulage sowie die Zulage für das Kind von dem Anlagebetrag zur Berechnung des Eigenanteils in Abzug gebracht werden kann. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 60 Euro pro Jahr.

Wie von Klugpuper bereits ausgeführt können Sie Ihre Ehefrau Huckepack nehmen, es sein denn, sie ist durch ihre selbständige Tätigkeit selbst versicherungspflichtig.

Gerade Selbständige sollten von vornherein auf eine solide und krisensichere Altersvorsorge achten. Ihre Ehefrau kann daher gerne in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen einen Termin ausmachen, um sich über die Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag beraten zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 27.03.2023 | 17:06
Natürlich unterstellt, dass die Selbstständigkeiten nicht zur Versicherungspflicht führen. Die Ehefrau kann sich dann mit einem Vertrag dranhängen und für den Sockelbeitrag (60 EUR p. A.) die volle Zulage bekommen.
Klugpuperam 27.03.2023 | 17:02
Für die unmittelbare Zulagenberechtigung braucht es RV-Pflicht, z. B. durch einen Minijob. Check! Für die Höhe des notwendigen Eigenbeitrags (im Riestervertrag) zählt das RV-Brutto. Also zählt (aller Wahrscheinlichkeit nach) nur der Minijob. Check!
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