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Experten-Antwort

Frage zu Übergangsgeld und Formular G0512

von John Doe25.03.2021 | 01:39
517 Ansichten
1 Antworten

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Guten Tag, Leider habe ich zu meiner speziellen Frage keine Antwort im Forum oder sonstigen öffentlichen Quellen gefunden. Folgender Sachverhalt: mir ist eine medizinische Reha genehmigt worden. Ich bin seit dem 9.9.2020 krankgeschrieben und werde es wohl bis zum Beginn der Reha weiter sein. Ich war in meinem Arbeitsverhältnis (bzw. Bin es weiterhin) freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen KV. In der gesetzlichen RV war ich pflichtversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist seit dem 01.02.2021 beendet. Da ich ja bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig war und es seitdem ununterbrochen bin, beziehe ich weiterhin Krankengeld. Im Formular G0512 habe ich dementsprechend angekreuzt unter Punkt 2 „Ich bin zu Beginn der Rehabilitationsleistung X arbeitsunfähig seit 9.9.2020 X und beziehe Krankengeld als freiwillig Versicherter von der gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Versicherungsunternehmen. Die Formulare G0513, G0514 und G0515 sind dem Arbeitgeber vorzulegen. Formular G0518 ist der Krankenkasse vorzulegen.“ Meine Frage ist nun wie folgt: Ich habe ja mittlerweile seit 01.02.2021 gar keinen Arbeitgeber mehr. Warum sollte ich die Formulare G0513 - G0515 dem ehemaligen Arbeitgeber vorlegen? Ich glaube halt, dass mein Fall so nicht korrekt in dem Formular G0512 darstellbar ist. Wäre für meinen Fall nicht sowieso § 69 SGB IX iVm § 21 Abs. 3 SGB VI anwendbar, so dass hier einfach nur das Formular G0518 meiner Krankenkasse ausreichen würde? Da ja auch im Formular G0518 das Bruttoentgelt bescheinigt wurde, falls es hier in irgendeiner Form auf das Bruttoentgelt wegen der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der KV zu RV ankommen würde (vgl. § 69 SGB IX - da der Träger der Reha bei mir die Rentenversicherung ist). Da ich mit dem alten Arbeitgeber unschön auseinander gegangen möchte ich ungern bei diesem die Formulare G0513 - G0515 einreichen und mir ausfüllen lassen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Senden Sie die genannten Formulare an den ehemaligen Arbeitgeber, dieser ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnis noch verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen.

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