Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Alex,
den vorherigen Ausführungen schließen wir uns an: Die Dauer der Zurechnungszeit richtet sich nach dem Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente. Da Ihre Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019 begonnen hat, endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten.
Die Darstellung im Versicherungsverlauf wurde in der Vergangenheit verschiedenst angepasst. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um die Aufführung der Zeiten. Für die Höhe Ihrer Rente hat es keine Auswirkung, ob die Zurechnungszeit als ein gesamter Zeitraum aufgeführt ist oder in zwei Teilzeiträume unterteilt wurde.
Guten Tag Alex,
im Falle der Umwandlung Ihrer bisherigen Erwerbsminderungsrente in eine vorgezogene Altersrente würde die künftige Altersrente zunächst aus allen Zeiten, die bis zum Ende des Vormonats vor Rentenbeginn zurückgelegten Zeiten berechnet werden. Sofern diese Berechnung geringer wäre als Ihre bisherige Rente, würde aufgrund der bereits von "Siehe hier" beschriebenen Besitzschutzregelung die Altersrente in bisheriger Höhe geleistet werden.
Sofern Sie zu gegebener Zeit Fragen zur Umwandlung Ihrer Rente haben, wenden Sie sich gern Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder an Ihre örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle.
Richtig!Ein Cut zum 65. Lebensjahr wäre aber auch am 28. Februar und nicht am 31. Januar 2032.2032 ist aber ausgerechnet mal wieder ein Schaltjahr und der Februar hat 29 Tage :-)
Richtig,es kann sich die Gesetzeslage stets verändern. Die Rente macht da keine Ausnahme. So haben sich bspw. im Laufe der Zeit Rentenarten verändert (Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente) oder aber auch das Renteneintrittsalter. Auch die Grundrente ist etwas neues. Die Rentenversicherung leistet jedoch nicht nur Renten, sondern finanziert auch Rehabilitation oder Umschulung. Wie sich das alles entwickeln wird, weiß heute noch niemand.Aber bis 2028/29 fließt noch a bisserl Wasser durch Elbe und Rhein, also einfach auch mal die Nachrichten in der Zeit verfolgen ;-)Vielen Dank auch Ihnen für die ausführlichen Erklärungen. Den Hinweis auf 2028 und 2029 und die noch lange Zeit, bedeutet, dass es genauso wieder per "neuen" Gesetz auch wieder entzogen, bzw. der Bestandsschutz wieder wegfallen kann, wenn das eine neue Regierung festlegt?
Wie aus den anderen Beiträgen ersichtlich, gab es diverse Änderungen in den Gesetzen für die Rentenversicherung in der Vergangenheit, ob immer besser oder auch nachteilig bleibt dahingestellt. Aber vielleicht werden Sie ja auch wieder gesund und können doch wieder arbeiten und dann nützt Ihnen jeglicher Bestandschutz auch nichts, dann wird nämlich komplett neu berechnet. Es ist also ziemlich sinnfrei, zum heutigen Zeitpunkt darüber zu diskutieren, da ja auch Sie nicht wissen, wie sich Ihre Gesundheit entwickelt. Sich aber hoffentlich nicht maßgeblich verschlechtert. Alles Gute!Das hat sich in den letzten 30 Jahren mehrfach geändert. Erst 55 dann 57 dann 60 ......jetzt bei 65* Da waren die verschiedensten Regierungen daran beteiligt.Aber dann hat sich doch, egal wie die Wirtschaftslage im Land war, oder welche Parteien gerade an der Regierung waren, die Lage für die Erwerbsgeminderten tendentiell über die Jahrzehnte hinweg verbessert. Gab es den in all den Jahrzehnten überhaupt mal Diskussionen oder Überlegungen diesen Bestandsschutz wieder zu kippen?
Was sollen diese Fragen? Was die Politik in der Vergangenheit beschlossen hat ist bekannt und was noch kommt, kann nicht vorhergesagt werden. Aktuell gibt es, so viel in der Öffentlichkeit bekannt ist, keine Überlegungen den Bestandsschutz zu kippen, allerdings können nur die zuständigen Politiker konkret etwas dazu sagen und eine Garantie gibt es nicht.Das hat sich in den letzten 30 Jahren mehrfach geändert. Erst 55 dann 57 dann 60 ......jetzt bei 65* Da waren die verschiedensten Regierungen daran beteiligt.Aber dann hat sich doch, egal wie die Wirtschaftslage im Land war, oder welche Parteien gerade an der Regierung waren, die Lage für die Erwerbsgeminderten tendentiell über die Jahrzehnte hinweg verbessert. Gab es den in all den Jahrzehnten überhaupt mal Diskussionen oder Überlegungen diesen Bestandsschutz wieder zu kippen?
In den letzten 50 Jahren wurden jedenfalls nicht laufende Renten gekürzt. Allerdings wurden Erwartungen in die künftig zu zahlende Rente für Noch-Nichtrentner teils erheblich eingeschränkt, z.B. keine 13 Jahre beitragsfrei zu bewertende schulische Ausbildung, jetzt nur noch 3 Jahre Fachschulzeit. Vor echten Rentenkürzungen dürfte die Politik auch wohl zurückschrecken.Das hat sich in den letzten 30 Jahren mehrfach geändert. Erst 55 dann 57 dann 60 ......jetzt bei 65* Da waren die verschiedensten Regierungen daran beteiligt.Aber dann hat sich doch, egal wie die Wirtschaftslage im Land war, oder welche Parteien gerade an der Regierung waren, die Lage für die Erwerbsgeminderten tendentiell über die Jahrzehnte hinweg verbessert. Gab es den in all den Jahrzehnten überhaupt mal Diskussionen oder Überlegungen diesen Bestandsschutz wieder zu kippen?
Hat nicht hier mal jemand davon berichtet, dass der VDK diesbezüglich Klage eingereicht hat, oder verwechsel ich das was?Wäre schön wenn diese Zurechnungszeit auch für EM-Rentner der Jahre 2001-2014 gelten würde. UNGLEICHBEHANDLUNG!Diesen Vorschlag unterstütze ich im Namen aller Bestandsrentner.
Das hat sich in den letzten 30 Jahren mehrfach geändert. Erst 55 dann 57 dann 60 ......jetzt bei 65* Da waren die verschiedensten Regierungen daran beteiligt.Aber dann hat sich doch, egal wie die Wirtschaftslage im Land war, oder welche Parteien gerade an der Regierung waren, die Lage für die Erwerbsgeminderten tendentiell über die Jahrzehnte hinweg verbessert. /quote] Na ja, die Zurechnungszeit bis 55 war früher ausreichend, da sogar noch in den 90ern die Leute mit 55 und 90000 D-Mark Abfindung im Schlepptau in die volle Altersrente gegangen sind. Heuer sind wir bei frühstens 61 mit Abschlägen und 67 regular, Tendenz wahrscheinlich steigend. Ökonomisch mag dies notwendig sein, gesellschaftsfortschrittlich geht's aber eher rückwärts.
Ein Bekannter (arbeitet als Wirtschafter auf dem Kiez) hat erzählt, dass Bundeskanzler Scholz die besseren Zurechnungsfähigkeitszeiten auch für die sogenannten Bestandsrentner durchdrücken wird. Darauf gebe ich dir mein Ehrenwort hat er gesagt.Wäre schön wenn diese Zurechnungszeit auch für EM-Rentner der Jahre 2001-2014 gelten würde. UNGLEICHBEHANDLUNG!Diesen Vorschlag unterstütze ich im Namen aller Bestandsrentner.
So eine Leuchte wie Ihr Wunschname vorgibt, scheinen Sie ja nicht zu sein und Ihr Beitrag gehört auch eher in den Bereich der Fabeln.Diesen Vorschlag unterstütze ich im Namen aller Bestandsrentner.Ein Bekannter (arbeitet als Wirtschafter auf dem Kiez) hat erzählt, dass Bundeskanzler Scholz die besseren Zurechnungsfähigkeitszeiten auch für die sogenannten Bestandsrentner durchdrücken wird. Darauf gebe ich dir mein Ehrenwort hat er gesagt.
Ja das hat er wirklich gesagt, habe mir auch den Bericht abgespeichert. Nur der Glaube fehlt mir, Sie wissen schon was stört mich mein Wahlversprechen nach der Wahl.Diesen Vorschlag unterstütze ich im Namen aller Bestandsrentner.Ein Bekannter (arbeitet als Wirtschafter auf dem Kiez) hat erzählt, dass Bundeskanzler Scholz die besseren Zurechnungsfähigkeitszeiten auch für die sogenannten Bestandsrentner durchdrücken wird. Darauf gebe ich dir mein Ehrenwort hat er gesagt.
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