Guten Tag Alex,
den vorherigen Ausführungen schließen wir uns an: Die Dauer der Zurechnungszeit richtet sich nach dem Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente. Da Ihre Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019 begonnen hat, endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten.
Die Darstellung im Versicherungsverlauf wurde in der Vergangenheit verschiedenst angepasst. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um die Aufführung der Zeiten. Für die Höhe Ihrer Rente hat es keine Auswirkung, ob die Zurechnungszeit als ein gesamter Zeitraum aufgeführt ist oder in zwei Teilzeiträume unterteilt wurde.