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Experten-Antwort

Frage zum Antrag R110, Abschnitt 8.5 bei Altersteilzeit

von ATZler03.05.2015 | 11:39
1485 Ansichten
5 Antworten

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R110 ... 8. Andere Leistungen Beziehen oder bezogen Sie eine der nachstehenden Leistungen ... ... 8.5. Arbeitslosengeld, ..., Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeitarbeit von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter Was ist hier bei Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit einzutragen (zahlende Stelle, Aktenzeichen)? Die Agentur für Arbeit zahlt das doch an meinen Arbeitgeber aus und nicht an mich. Bei mir erscheint der Betrag nur auf dem Gehaltszettel und ich kenne weder Aktenzeichen noch die auszahlende Stelle. Muss ich das überhaupt angeben? Ist die auszahlende Stelle die Agentur für Arbeit oder mein Arbeitgeber? Vielleicht hat Wolfgang einen Tipp, was hier üblicherweise einzutragen ist... zahlende Stelle Aktenzeichen Art der Leistung Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von W*lfgang.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

ATZleram 03.05.2015 | 11:57
Entspricht ebenfalls dem Punkt 11.5 im Rentenantrag R100.
W*lfgangam 03.05.2015 | 12:34
Zitat von ATZler anzeigenausblenden
Hallo ATZler, daher ist die Frage mit NEIN zu beantworten. Ich habe bisher niemanden gehabt, der die Aufstockungsbeträge vom 'Arbeitsamt' erhalten hätte. PS: Warum R110 nach ATZ und nicht den 'normalen' R100? Gruß w.
ATZleram 03.05.2015 | 12:45
Vielen Dank für die schnelle Auskunft. Ich hatte nur schnell mal gegoogelt und den R110 zufällig gefunden. Natürlich stelle ich einen normalen Rentenantrag. Ich werde das online machen. Ich weiß, dass ich mich besser an einen Berater wenden sollte. Ich versuche es aber trotzdem online, wir hatten da schon mal diskutiert ;-)
W*lfgangam 04.05.2015 | 20:21
Hallo ATZler, ich weiß :-) Schnappen Sie sich mal die Erläuterungen zum R100: R101 http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… vergessen Sie den R240 und den R810 nicht (auch dazu gibt es entsprechende Erläuterungen) und ggf. noch den R821 (falls PKV). Viel Spaß in den nächsten 5 Std. damit ...aber ATZler haben ja Zeit - und wehe, auch nur eine Frage ist falsch beantwortet *g Gruß w. PS: Link zum R-Vordruck-Reservoir der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
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