Hallo Mitleser,
leider ist der benannte Artikel sehr missverständlich in der Ausdrucksweise. Mit den dort angeführten "45 Versicherungsjahren" ist nicht die Wartezeit von 45 Jahren gemeint. Bei der Wartezeit von 45 Jahren zählen die Schul- und Hochschulzeiten nicht mit dazu. Allerdings können diese Zeiten durchaus bei anderen Wartezeiten eine Rolle spielen und wirken sich auch auf die Rentenberechnung aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam