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Experten-Antwort

Frage zum heutigen Artikel "Freiwilligendienste zählen auch für die Rente"

von Hans21.09.2020 | 11:02
115 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folg. Passus stand heute im o.g. Artikel; "Beim freiwilligen Wehrdienst werden ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Beiträge übernimmt der Staat. Sie errechnen sich aus einem fiktiven Verdienst, der 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße beträgt. Somit werden im Westen Beiträge aus einem monatlichen Verdienst von 2.548 Euro und im Osten aus 2.408 Euro gezahlt." Meine Frage: Gilt das auch für den sogen. Bundesfreiwilligendienst ("Bufdi") oder nur für die anderen Freiwilligendienste (wie FJS etc.) und dem freiwilligen Wehrdienst. Dazu hatte ich öfters widersprüchliche Aussagen gehört. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

nein. Beim Bundesfreiwilligendienst und den anderen Freiwilligendiensten werden keine fiktiven Verdienste für die Beitragsberechnung zugrundegelegt. Die Freiwilligendienste gelten als Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt und führen entsprechend zur Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber auf Grundlage des tatsächlichen Entgelts (Taschengeld zuzüglich Wert der Sachbezüge - siehe auch ersten Teil des von Ihnen genannten Artikels unter https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/freiwilligendienste-zaehlen-auch-fuer-die-rente.html). Weitere Informationen hierzu können Sie auch der Broschüre „Freiwilligendienste und Rente“ entnehmen, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwilligendienst_und_rente.html?nn=da8ef06d-e7aa-43a2-b816-3b46480417e4

herunterladen können.

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