Hallo Hans,
nein. Beim Bundesfreiwilligendienst und den anderen Freiwilligendiensten werden keine fiktiven Verdienste für die Beitragsberechnung zugrundegelegt. Die Freiwilligendienste gelten als Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt und führen entsprechend zur Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber auf Grundlage des tatsächlichen Entgelts (Taschengeld zuzüglich Wert der Sachbezüge - siehe auch ersten Teil des von Ihnen genannten Artikels unter https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/freiwilligendienste-zaehlen-auch-fuer-die-rente.html). Weitere Informationen hierzu können Sie auch der Broschüre „Freiwilligendienste und Rente“ entnehmen, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwilligendienst_und_rente.html?nn=da8ef06d-e7aa-43a2-b816-3b46480417e4
herunterladen können.