Berücksichtigt werden beitragspflichtige Einmalzahlungen, die von einem oder von mehreren Arbeitgebern ausgezahlt wurden, soweit sie dem 12-Monatszeitraum zuzuordnen sind. Aus der Gesamtsumme wird dann der Hinzurechnungsbetrag ermittelt. Sofern Sie uns die Einmalzahlung Ihres vorigen Arbeitgebers bescheinigen wird diese Einmalzahlung mitberücksichtigt