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Frage zum Übergangsgeld LVA Rentenversicherung

von Tager30.04.2009 | 11:36
1794 Ansichten
2 Antworten

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hallo, meine Frage lautet... also ab dem 01.02.2009 beziehe ich Übergangsgeld. Wie ist die Berechnungsgrunglage zur Ermittlung des Übergansgeldes in meinem Fall.Jetzt näheres über mich...bis 2004 habe Ich steuerpflichtig gearbeitet, danach bin ich selbständig geworden. Zum Teil habe ich zwischendurch auf lohnsteuerkarte arbeiten müssen, da dieses von meinen auftraggebern so verlangt wurde. Letzte Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte war zwischen 07.-09.2006(3 Monate).Wobei ich in 09.2006 nur für 3 Tage beschäftigt war.Die LVA Rentenversicherung Rheinland hat diese 3 Tage als Bemessungsgrundlage genommen und mir ein Bescheid zukommen lassen.Ausserdem hab ich noch fragen zum Tariflohnentgeltung für den Beruf des Messebauers oder Film/Veranstaltung Dekorations-bauer im Raum Köln. Ich würde für diese Thematik gerne Infos erhalten, bzw. nach welchen Quellen, Tabellen oder Grundlagen wird bei der LVA gerechnet oder entschieden ??? bitte um Nennung...! vielen Dank und grüsse Tager

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Ihrem Eintrag haben Sie von der "LVA Rentenversicherung Rheinland" einen Übergangsbescheid erhalten. Fragen Sie doch einfach bei Ihrem Sachbearbeiter nach, wo nach es berechnet wurde! Tarifentgelte können Sie bei Ihrer zuständigen Gewerkschaft erfragen.

1 Antworten

-am 30.04.2009 | 12:49
Mich wundert, dass Sie als nicht rentenvers.-Pflichtiger Selbständiger mit der letzten Rentenbeitragszahlung in 2006 jetzt überhaupt Übergangsgeld erhalten. M.E. besteht gar kein Anspruch?! Experte, bitte aufklären!
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