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Frage zur Abfindung

von arwen21.11.2007 | 16:56
1212 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Mann hat letzte Woche von seinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen, dass ihm aufgrund der Gesetzesänderung die Abfindung in Höhe von 9.800 Euro noch in diesem Jahr ausgezahlt werden kann. In dem Schreiben steht auch "Die Vorverlagerung der Auszahlung der Abfindung muss nicht in jedem Fall zu einem Steuervorteil führen." Wenn er diese Abfindung - wie vorgesehen - zwei Jahre später, allerdings dann nicht mehr steuerfrei, erhält, würde er auch ca. 700 Euro mehr bekommen. Habe mal in der seinerzeitigen Berechnung nachgesehen, die allerdings geschätzt war. Der Jahresbruttoverdienst beträgt bei meinem Mann (Steuerklasse 3 - kaum Lohnsteuern) ca. 20.000 Euro. Mein Jahresbruttoverdienst beträgt in diesem Jahr ca. 12.700 Euro - Steuerklasse 5 (bin auch in Altersteilzeit). Aber ein Fehler kann es doch nicht sein, das Schreiben schnellstmöglichst zu unterschreiben und zurückzusenden oder sollte ich mich doch lieber vorher z.B. bei der Gewerkschaft beraten lassen? Vielen Dank schon mal für eine Antwort. Gruß

4 Antworten

heam 21.11.2007 | 17:18
falsches forum
Schiko.,am 21.11.2007 | 18:43
Der Steuerfreibetrag für abfindungen von maximal 11.000 ist bereits abgeschafft. Ausnahme, wird im rahmen der beendigung eines arbeitsverhältnisses die auszahlung noch bis zum 31.12.2007 vorgenommen, kann der betrag von 9800 steuerfrei sein. Die auszahlung setzt aber voraus, dieser Anspruch muß bereits bis zum 31.12.2005 entstanden sein, Will mal die steuerliche seite laienhaft als beispiel darstellen. 20.0 jahresbrutto und 12.700 jahresbrutto 32.700 hiervon abzugsbeträge für krankenvers. etc. 05.000 27.700 zu versteuerndes einkommen und 2512 steuer. Dies entspricht ungefähr den betrag der ihnen nach steuerklasse V bereits abgezogen wird. Der verdienst altersteilzeit wird aber auch noch als progressionsvorbehalt steuerlich mit einbezogen, mangels betrag konnte ich dies nicht kalkulieren , anderseits ,die sogenannte fünftelregelung ist nicht be- rücksichtigt. 27.700 aber dazugerechnet und 09.800 abfindung 37.500 steuerpflichtig und 5026 steuer. Wird also steuerfreibetrag auf abfindung noch anerkannt, fällt der später um 700 euro höhere betrag nicht ins ge- wicht. Versuchen sie es bitte wirklich, beim finanzamt auskunft einzuholen und berichten sie hier wieder was sie dort erfahren haben. Dies wäre sicher für alle leser hier auf- schlussreich, für mich aber sehr wichtig. Mit freundlichen Grüßen.
arwenam 21.11.2007 | 19:28
Vielen herzlichen Dank für Ihre für mich jetzt verständliche Antwort. Ich werde mich beim Finanzamt erkundigen, wäre da jetzt nicht drauf gekommen. Ich hoffe, einen netten Sachbearbeiter zu erwischen, der es mir auch so - wie hier jetzt - in einfachen Worten erklärt, so dass ich Ihnen auch hier im Forum berichten kann. Viele Grüße und nochmals vielen Dank
Freier Vermittleram 22.11.2007 | 16:50
Hier finden Sie einen Online-Abfindungsrechner. http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/ Des weiteren ist vor paar Tagen die Version Wiso-Sparbuch 2008 auf den Markt gekommen. Darin befindet sich ein auch ein Abfindungsrechner der ihre weiteren steuerlichen Relevanzen berücksichtigt. Gruss Freier Vermittler
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