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Experten-Antwort

Frage zur beruflichen Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung?

von Dominic29.12.2016 | 18:46
1579 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur beruflichen Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wenn man einen Antrag für eine Umschulung zum Beispiel zum Physiotherapeuten stellt, aber dann die Umschulung schon begonnen hat beispielsweise im März (auf eigene Kosten) weil die Entscheidung der Rentenversicherung zu lange dauert und die Entscheidung dann im Juni kommt würde die Rentenversicherung dann trotzdem zahlen (vorausgesetzt sie würden dem Antrag stattgegeben haben). Oder würde sie trotz positiven Bescheides dann ablehnen weil die Maßnahme schon begonnen wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dominic,

ich möchte Ihnen dringend von einer privaten Vereinbarung zu einer Umschulung abraten, sofern Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben wollen. Eine Umschulung ist ein mögliches Ergebnis einer beantragten „Teilhabe am Arbeitsleben“, LTA. Eine Umschulung ist das Ergebnis einer ausführlichen Prüfung, welche Maßnahme die geeignetste ist, Sie langfristig, trotz gesundheitlicher Einschränkungen, in das Arbeitsleben einzugliedern. Selbst wenn die Rentenversicherung zu dem Ergebnis kommt, dass die Umschulung zum Physiotherapeuten der richtige Weg für Sie ist, wird sie in der Regel die Kostenübernahme verweigern, sofern Sie die Umschulung vor der Bewilligung bereits begonnen haben. Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger Ihren Umschulungswunsch mit, damit dieser Ihre Überlegungen in sein mögliches Konzept einbauen kann. In der Regel erfolgt nach einer Bewilligung einer LTA ein persönlichen Gespräch mit einem Rehabilitationsberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 30.12.2016 | 08:37
Kosten für eine selbstbeschaffte Maßnahme können nach §15 SGB 9 erstattet werden. Ob das bei Ihnen alles so zutrifft, sollten Sie ja wissen. Ich persönlich habe etwas Bedenken, da es sich um eine Ausbildung zum Physiotherapeuten handelt. Die dauert ja 3 Jahre, nach § 37 Abs. 2 SGB 9 sollen LTA aber nur 2 Jahre dauern. Sie müssten also beweisen, dass Sie nur als Physiotherapeut wieder eine Arbeit bekommen, die Ihrer Eignung und Neigung entspricht.
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