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Zur Experten-Antwort springenHallo susi,
ich möchte auf die Antwort von =/= verweisen.
Im übrigen ist der Zeitpunkt ab wann die Verlängerung beginnt, völlig egal, da die Rente nicht neu berechnet wird und einfach als durchgehende Rentenzahlung (ggf. bis zu einem neu festgestellten Zeitrentenende) geleistet wird.
Nach den ersten Entwürfen scheinen die geplanten Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten übrigens nur für NEU Rentner (Weitergewährung ist KEINE Neurente) zu gelten. Aber auch hier der Hinweis, dass das gesetzgeberische Verfahren erst am Anfang steht und abzuarten bleibt was am Ende im Gesetz landet.
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