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Experten-Antwort

Frage zur geplanten Änderung der Mütterrente

von Ralf12.03.2018 | 17:43
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9 Antworten

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Ich hätte eine Frage zu der geplanten Änderung bei der Mütterrente für Mütter mit mehr als 2 Kindern welche vor 1992 geboren sind. Was ich dabei nicht verstanden habe ist, fogendes. Es soll einen zusätzlichen Rentenpunkt geben, gibt es den nur für ab dem 3. Kind, oder auch für Kind Nr. 1 und 2. ? Also, bekommt eine Mutter mit 3 Kindern vor 1992 geboren 1 Rentenpunkt dazu oder 3 ? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits von mehreren Antworten schon hervorgeht, kann Ihre Frage derzeit von uns nicht abschließend beantwortet werden.

Es handelt sich um ein Gesetzesvorhaben und nicht um ein endgültig, rechtskräftiges Gesetz.

Es bleibt also abzuwarten, wie letztendlich das Gesetz bezüglich des zusätzlichen Entgeltpunktes für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern ausformuliert sein wird.

Alles andere ist nur wilde Spekulation.

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8 Antworten

Geduldam 12.03.2018 | 17:52
Ich würde empfehlen das fertige Gesetz abzuwarten.
=//=am 12.03.2018 | 18:01
Das ist richtig. Aber für 3 Kinder nur 1 Entgeltpunkt wäre doch sehr unrealistisch.
KSCam 12.03.2018 | 18:01
Heute wurde die Kanzlerin gewählt, bis die ersten Gesetzesvorlagen der neuen Regierung vorliegen wird es noch dauern. Wie lange weiß derzeit wohl kein DRV Mitarbeiter. Wie das Gesetz formuliert ist und ab wann es gilt, weiß auch noch keiner.
Schadeam 12.03.2018 | 19:34
Wenn es um die Kindererziehungszeiten ging sind bislang immer alle Mütter berücksichtigt worden......aber dennoch werden wir das Gesetz abwarten müssen. Bis dahin darf spekuliert werden.
Ralfam 12.03.2018 | 20:00
Leute, mir ist klar, dass das noch kein Gesetz ist, aber ich wollte auch nur wissen, was geplant ist. Daher, danke an Schorsch für die Beantwortung meiner Frage.
Schorscham 12.03.2018 | 19:49
Laut Koalitionsvertrag soll es für JEDES der mindestens drei Kinder einen zusätzlichen Entgeltpunkt geben: https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_… Zitat: "Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt PRO KIND sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben." MfG
Schiko-Schießl Konradam 13.03.2018 | 19:50
Mit dem 3. Entgeltpunkt entsteht eine weitere Ungerechtigkeit. Bei 2 Geburten vor 1992 ist der 3. EP. ins Wasser gefallen. Teile zwar grundsätzlich auch schon die Nachbesserung 2014 für den 2. EP. für einen Kuhhandel, nun erfolgt als neue Botschaft, der 3. EP, gilt für jede Geburt, beginnend bei mindestens 3 Geburten- 31.03 x 3 93,09 mtl. Brutto. Auch hier entsteht ein neues Unrecht, scheinbar sind doch nicht alle Kinder gleich zu behandeln. Das Ganz ist überflüssig wie ein Kropf, die Stichtag Regelung besagt doch einfach, 3 EP. für Geburten ab 1992. Inzwischen ist auch in Hinterdupfing bekannt, Gültigkeit erst ab Gesetzes Beschluss. MfG.
Abba-Kussam 13.03.2018 | 20:15
12×0,0833EP < 1EP
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