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Experten-Antwort

Frage zur Hinzuverdienstgrenze

von Mucki11.12.2015 | 18:53
1713 Ansichten
19 Antworten
Hallo.. Mich interessiert folgendes: Ich bin seit 1.11. Teilerwerbsminderungsretner und bekomme mit dem Dez. Gehalt Weihnachtsgeld das die Grenze übersteigt. Da ich für dieses Jahr nur 2x Rente bekomme darf man trotzdem das zweimalige überschreiten nutzen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.12.2015 | 13:44

Ja, Sie dürfen im Dezember die Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Wert überschreiten.

18 Antworten

W*lfgangam 11.12.2015 | 19:04
Hallo Mucki, kein Problem. Ein 2x Überschreiten im laufenden Jahr bis zum Doppelten der zulässigen Grenze ist zulässig. Zwar grundsätzlich nicht im 1. Monat des Rentenbeginns, hier aber - als Ausnahme wegen 'Sonderzahlung/Weihnachtsgeld' - sogar im 1. Monat des Rentenbeginns möglich. Gruß w.
HotRodam 11.12.2015 | 20:36
Ich empfehle, Wolfgangs Antwort mit Vorsicht zu genießen ! Es sind nämlich schon unzählige Rentner in die Hinzuverdienstfalle getappt, weil sie leichtgläubig unbekannten Tippgebern geglaubt haben. Wolfgang ist übrigens DRV-Mitarbeiter !
HotRodam 12.12.2015 | 14:28
ColdOld schrieb

Dieser Beitrag ist natürlich ein Widerspruch in sich.

Auf der einen Seite sagt dieser ahnungslose und in seiner Argumentation sich ewig wiederholende, ständig polternde und mit wilden beschuldigungen und Verschwörungstheorien um sich werfende User,

Dass die Antwort mit Vorsicht zu genießen sei (erster satz),

Auf der anderen Seite wird im letzten Satz (fälschlicherweise) behauptet, dass der Verfasser des ersten Beitrages Mitarbeiter der DRV sein.

Soweit ich es verstanden habe, arbeitet der Verfasser des ersten (inhaltlich richtigen) Betrages nicht bei der DRV sondern bei einer Gemeinde-/Stadtverwaltung und berät u.a. Menschen zum Thema Rentenversicherung.

Des Weiteren würden Mitarbeiter der DRV, die sich hier im Forum auch qualitativ und an den Fragen orientierend und ohne Zwang und in ihrer Freizeit beteiligend, Versicherte/Leistungsbezieher nicht hinters Licht führen sondern - eher im Gegenteil - auch auf die Besonderheiten und Ausnahmen hinweisen, die oft den nicht in der Materie steckenden User mangels Kenntnis fehlt.

Dass die Antwort des ersten Beitrages entgegen der andeutenden Behauptung im zweiten Beitrag richtig ist, können Sie unter anderem in Ihrem Rentenbescheid wie auch in den folgenden angeführten Links nachlesen, die den Inhalt des ersten Beitrages untermauert und dem Inhalt des zweiten Beitrages jeder Daseinsberechtigung (wie so oft) entzieht.

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR5.1

Und

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR5.2.2

Mit freundlichen Gruß

Ein Mitarbeiter der DRV

Prust ! Und warum erhalten dann Jobcenter-SB Boni-Zahlungen für jede verhängte Sanktion ?
ColdOldam 12.12.2015 | 09:52
HotRod schrieb

Prust !

Und warum erhalten dann Jobcenter-SB Boni-Zahlungen für jede verhängte Sanktion ?

Dieser Beitrag ist natürlich ein Widerspruch in sich. Auf der einen Seite sagt dieser ahnungslose und in seiner Argumentation sich ewig wiederholende, ständig polternde und mit wilden beschuldigungen und Verschwörungstheorien um sich werfende User, Dass die Antwort mit Vorsicht zu genießen sei (erster satz), Auf der anderen Seite wird im letzten Satz (fälschlicherweise) behauptet, dass der Verfasser des ersten Beitrages Mitarbeiter der DRV sein. Soweit ich es verstanden habe, arbeitet der Verfasser des ersten (inhaltlich richtigen) Betrages nicht bei der DRV sondern bei einer Gemeinde-/Stadtverwaltung und berät u.a. Menschen zum Thema Rentenversicherung. Des Weiteren würden Mitarbeiter der DRV, die sich hier im Forum auch qualitativ und an den Fragen orientierend und ohne Zwang und in ihrer Freizeit beteiligend, Versicherte/Leistungsbezieher nicht hinters Licht führen sondern - eher im Gegenteil - auch auf die Besonderheiten und Ausnahmen hinweisen, die oft den nicht in der Materie steckenden User mangels Kenntnis fehlt. Dass die Antwort des ersten Beitrages entgegen der andeutenden Behauptung im zweiten Beitrag richtig ist, können Sie unter anderem in Ihrem Rentenbescheid wie auch in den folgenden angeführten Links nachlesen, die den Inhalt des ersten Beitrages untermauert und dem Inhalt des zweiten Beitrages jeder Daseinsberechtigung (wie so oft) entzieht. http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Und http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Mit freundlichen Gruß Ein Mitarbeiter der DRV
Schorscham 12.12.2015 | 14:54
HotRod schrieb

Prust !

Und warum erhalten dann Jobcenter-SB Boni-Zahlungen für jede verhängte Sanktion ?

Gesundheit.... ;-) Gibt es dafür einen seriösen Quellennachweis oder vermuten Sie das nur, weil das gut in Ihr seltsames Weltbild passen würde?
Gackiam 12.12.2015 | 16:45
HotRod schrieb

Prust !

Und warum erhalten dann Jobcenter-SB Boni-Zahlungen für jede verhängte Sanktion ?

Genau, dem Sabbel-Wolfi darf man nämlich nicht trauen! Der verscheissert die Ratsuchenden und vermutlich lacht er hämisch und höhnisch hinter unserem Rücken!
W*lfgangam 12.12.2015 | 17:43
ColdOld schrieb

Dieser Beitrag ist natürlich ein Widerspruch in sich.

Auf der einen Seite sagt dieser ahnungslose und in seiner Argumentation sich ewig wiederholende, ständig polternde und mit wilden beschuldigungen und Verschwörungstheorien um sich werfende User,

Dass die Antwort mit Vorsicht zu genießen sei (erster satz),

Auf der anderen Seite wird im letzten Satz (fälschlicherweise) behauptet, dass der Verfasser des ersten Beitrages Mitarbeiter der DRV sein.

Soweit ich es verstanden habe, arbeitet der Verfasser des ersten (inhaltlich richtigen) Betrages nicht bei der DRV sondern bei einer Gemeinde-/Stadtverwaltung und berät u.a. Menschen zum Thema Rentenversicherung.

Des Weiteren würden Mitarbeiter der DRV, die sich hier im Forum auch qualitativ und an den Fragen orientierend und ohne Zwang und in ihrer Freizeit beteiligend, Versicherte/Leistungsbezieher nicht hinters Licht führen sondern - eher im Gegenteil - auch auf die Besonderheiten und Ausnahmen hinweisen, die oft den nicht in der Materie steckenden User mangels Kenntnis fehlt.

Dass die Antwort des ersten Beitrages entgegen der andeutenden Behauptung im zweiten Beitrag richtig ist, können Sie unter anderem in Ihrem Rentenbescheid wie auch in den folgenden angeführten Links nachlesen, die den Inhalt des ersten Beitrages untermauert und dem Inhalt des zweiten Beitrages jeder Daseinsberechtigung (wie so oft) entzieht.

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR5.1

Und

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR5.2.2

Mit freundlichen Gruß

Ein Mitarbeiter der DRV

Hallo ColdOld, mit den Rods'Nasen hat dieses Forum auch (manchmal) einen 'belebenden/erheiternden' Effekt, um Fragen/Antworten differenzierter zu sehen/zusätzlich zu kommentieren - 'wirre' Gedanken zu entflechten ...für die, die es wirklich betrifft. Kann kein HotRod, kein Gacki nachvollziehen, dass im eigenen (Vorsicht Ihr beiden, Fremdwort folgt ;-)) Beruf auch 'Herzblut' stecken kann ... Gruß w.
Konrad Schießlam 12.12.2015 | 18:25
Es ist schon erstaunlich, was manche glauben berichten zu müssen. Bin bestimmt kein Freund von Oberlehrer Gang. Gerade weil er vom Fach ist sind seine Aus- sagen zu Rentenfragen oft Gold wert, dies ist unbestritten, auch wenn er manchmal zu oft seinen Schnabel wetzt. Bin mir sicher, er ist bei einer Rentenversicherung tätig. Seine Ausführungen zu 2 mal zulässigen Ver- dienst im Jahr kann man überall nachlesen. Es ist schon dreist, die Behauptung von "Prust" bezüglich der Boni Zahlungen vom Jobcenter. Fehlt nur noch die Behauptung, ab 2016 ist der Schnee schwarz! MfG.
W*lfgangam 12.12.2015 | 19:04
Konrad Schießl schrieb

Na sowas, nur im Dezember ?

Freindlichst

Hallo KS, schauen Sie sicherhaltshalber lieber hier nach, die _nicht DRV-Behörden_ sind auch ganz gut leistungsfähig :-) http://www.bavers.de/… ...Informationen sind im Entstehen, aber schon sehr gut! Trotzdem Danke für Ihr Statement ...wir werden nie 'dicke Kumpels' werden/haben durchaus konträre Ansichten, verfolgen aber das gleiche Ziel: Unterstützung. Gruß w.
Herr Z.am 13.12.2015 | 15:18
55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000 geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13 geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV. "Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums." Quelle und Volltext: http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html… EUR 1.590,91 brutto = EUR 1.144,83 netto minus EUR 300 Frei-Beträge = EUR 844,83 anrechnungs-fähig minus EUR 391 Regel-Bedarf = EUR 453,83 Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70 Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre. http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf… Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner. Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,75 netto pro Stunde liegen. http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2080… Mindest-Lohn RBGl 1923 I 472 "Als unzulängliche Entgelte sind Arbeitsvergütungen anzusehen, die ...arbeitern für bestimmte Arten von ...arbeit unter Zugrundelegung einer normalen Arbeitszeit und einer vollwertigen und eingerichteten Arbeitskraft nicht den ortsüblichen Lohn zu erreichen ermöglichen ..." Hausarbeitgesetz § 20 Satz 2, RGBl 1923 I 472 http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1923&page=6… So auch schon für § 19 als Schluss-Satz, lt. RGBL 1923 I 468: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1923&page=6… "Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 804-2, veröffentlichten bereinigten Fassung" "§ 1 (1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens ist das Hausarbeitsgesetz vom 27. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 472 und 730) maßgebend." http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mindlohn_bkg/gesam… 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. EUR 2.600 brutto / EUR 8,50 brutto Mindest-Lohn = 305,88 Arbeits-Stunden pro Monat Bei 30 Tagen pro Monat müsste jemand somit kalender-täglich über 10 Stunden arbeiten, um bei Mindest-Lohn EUR 8,50 das Niveau von untere Lohn-Gruppen zu erreichen. Können dann mit Mindest-Lohn EUR 8,50 die Anforderungen gemäß Internationales Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen erfüllt werden ? Herr Z. Quelle: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2081…
picusam 13.12.2015 | 16:00
Herr Z. schrieb

Diese Frage können Sie selbst beantworten, wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben.

Beurteilen zu können, ob ein Beitrag hilfreich ist oder nicht, ohne ihn überhaupt gelesen zu haben, geht wie ?

Herr Z.

Was hat das mit der Ausgangsfrage zum Thema Überschreitensrecht zu tun? Hilft Ihr Beitrag (den sich sowieso niemand durchliest) den Fragesteller "Mucki" bei seinem Problem?
Gackiam 13.12.2015 | 17:02
Herr Z. schrieb

Diese Frage können Sie selbst beantworten, wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben.

Beurteilen zu können, ob ein Beitrag hilfreich ist oder nicht, ohne ihn überhaupt gelesen zu haben, geht wie ?

Herr Z.

Sie schwafeln ja noch grauenhafteres Zeug als der w. Blubber blablabla Blubber blablabla ja der Z. ist da das gibt kein Hurra....
Herr Z.am 13.12.2015 | 20:05
picus schrieb

Was hat das mit der Ausgangsfrage zum Thema Überschreitensrecht zu tun?

Hilft Ihr Beitrag (den sich sowieso niemand durchliest) den Fragesteller "Mucki" bei seinem Problem?

Diese Frage können Sie selbst beantworten, wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben. Beurteilen zu können, ob ein Beitrag hilfreich ist oder nicht, ohne ihn überhaupt gelesen zu haben, geht wie ? Herr Z.
Romanoam 13.12.2015 | 20:17
Herr Z. schrieb

Diese Frage können Sie selbst beantworten, wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben.

Beurteilen zu können, ob ein Beitrag hilfreich ist oder nicht, ohne ihn überhaupt gelesen zu haben, geht wie ?

Herr Z.

Hilft Ihr Beitrag (den sich sowieso niemand durchliest) den Fragesteller "Mucki" bei seinem Problem?
Diese Frage können Sie selbst beantworten, wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben.
Ich kann es ja mal versuchen. Ich komme zu dem Schluss: ÜBERHAUPT nicht. Thema - wie so oft - völlig verfehlt. Irgendwelche Statements in irgendwelche Beiträge posten, die rein gar nichts mit der urprünglichen Frage zu tun haben, beweist, dass sich Ihre Lesekompentenz (scheinbar) auf Vorschulklassenniveau bewegt.
=//=am 14.12.2015 | 13:28
??? Wo wohnt derjenige, den das interessiert? Und was hat das Ganze mit der Frage von @Mucki zu tun? Bleib beim Tacheles-Forum, da bist du besser aufgehoben.
Konrad Schießlam 15.12.2015 | 18:48
Na sowas, nur im Dezember ? Freindlichst
W*lfgangam 15.12.2015 | 22:07
Konrad Schießl schrieb

Na sowas, nur im Dezember ?

Freindlichst

...bezogen auf die Ausgangsfrage ist das korrekt. Wäre das Weihnachtsgeld bereits im Nov. fällig gewesen, hätte auch noch eine Doppelung im Dez. erfolgen können, das zulässige 2x im laufenden Jahr eben ...war aber nicht Inhalt der Frage (ok, meine 1. Antwort ging auch nicht ganz genau auf die Frage ein ;-)) Dafür hatte es ColdOld doch anschaulich verlinkt. Gruß w.
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