Ja, Sie dürfen im Dezember die Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Wert überschreiten.
Prust !
Und warum erhalten dann Jobcenter-SB Boni-Zahlungen für jede verhängte Sanktion ?
Prust !
Und warum erhalten dann Jobcenter-SB Boni-Zahlungen für jede verhängte Sanktion ?
Prust !
Und warum erhalten dann Jobcenter-SB Boni-Zahlungen für jede verhängte Sanktion ?
Dieser Beitrag ist natürlich ein Widerspruch in sich.
Auf der einen Seite sagt dieser ahnungslose und in seiner Argumentation sich ewig wiederholende, ständig polternde und mit wilden beschuldigungen und Verschwörungstheorien um sich werfende User,
Dass die Antwort mit Vorsicht zu genießen sei (erster satz),
Auf der anderen Seite wird im letzten Satz (fälschlicherweise) behauptet, dass der Verfasser des ersten Beitrages Mitarbeiter der DRV sein.
Soweit ich es verstanden habe, arbeitet der Verfasser des ersten (inhaltlich richtigen) Betrages nicht bei der DRV sondern bei einer Gemeinde-/Stadtverwaltung und berät u.a. Menschen zum Thema Rentenversicherung.
Des Weiteren würden Mitarbeiter der DRV, die sich hier im Forum auch qualitativ und an den Fragen orientierend und ohne Zwang und in ihrer Freizeit beteiligend, Versicherte/Leistungsbezieher nicht hinters Licht führen sondern - eher im Gegenteil - auch auf die Besonderheiten und Ausnahmen hinweisen, die oft den nicht in der Materie steckenden User mangels Kenntnis fehlt.
Dass die Antwort des ersten Beitrages entgegen der andeutenden Behauptung im zweiten Beitrag richtig ist, können Sie unter anderem in Ihrem Rentenbescheid wie auch in den folgenden angeführten Links nachlesen, die den Inhalt des ersten Beitrages untermauert und dem Inhalt des zweiten Beitrages jeder Daseinsberechtigung (wie so oft) entzieht.
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR5.1
Und
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR5.2.2
Mit freundlichen Gruß
Ein Mitarbeiter der DRV
Na sowas, nur im Dezember ?
Freindlichst
Diese Frage können Sie selbst beantworten, wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben.
Beurteilen zu können, ob ein Beitrag hilfreich ist oder nicht, ohne ihn überhaupt gelesen zu haben, geht wie ?
Herr Z.
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Beurteilen zu können, ob ein Beitrag hilfreich ist oder nicht, ohne ihn überhaupt gelesen zu haben, geht wie ?
Herr Z.
Diese Frage können Sie selbst beantworten, wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben.
Beurteilen zu können, ob ein Beitrag hilfreich ist oder nicht, ohne ihn überhaupt gelesen zu haben, geht wie ?
Herr Z.
Was hat das mit der Ausgangsfrage zum Thema Überschreitensrecht zu tun?
Hilft Ihr Beitrag (den sich sowieso niemand durchliest) den Fragesteller "Mucki" bei seinem Problem?
Diese Frage können Sie selbst beantworten, wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben.
Beurteilen zu können, ob ein Beitrag hilfreich ist oder nicht, ohne ihn überhaupt gelesen zu haben, geht wie ?
Herr Z.
Ich kann es ja mal versuchen. Ich komme zu dem Schluss: ÜBERHAUPT nicht. Thema - wie so oft - völlig verfehlt. Irgendwelche Statements in irgendwelche Beiträge posten, die rein gar nichts mit der urprünglichen Frage zu tun haben, beweist, dass sich Ihre Lesekompentenz (scheinbar) auf Vorschulklassenniveau bewegt.Hilft Ihr Beitrag (den sich sowieso niemand durchliest) den Fragesteller "Mucki" bei seinem Problem?Diese Frage können Sie selbst beantworten, wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben.
Na sowas, nur im Dezember ?
Freindlichst
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