55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV
EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat
EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000
geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr
geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto
geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat
geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag
ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat
EUR 19.091 pro Jahr
geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13
geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche
Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV.
"Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums."
Quelle und Volltext:
http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html
EUR 1.590,91 brutto
= EUR 1.144,83 netto
minus EUR 300 Frei-Beträge
= EUR 844,83 anrechnungs-fähig
minus EUR 391 Regel-Bedarf
= EUR 453,83
Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70
Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre.
http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf…
Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner.
Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,75 netto pro Stunde liegen.
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2080…
Mindest-Lohn RBGl 1923 I 472
"Als unzulängliche Entgelte sind Arbeitsvergütungen anzusehen, die ...arbeitern für bestimmte Arten von ...arbeit unter Zugrundelegung einer normalen Arbeitszeit und einer vollwertigen und eingerichteten Arbeitskraft nicht den ortsüblichen Lohn zu erreichen ermöglichen ..."
Hausarbeitgesetz § 20 Satz 2, RGBl 1923 I 472
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1923&am…
So auch schon für § 19 als Schluss-Satz, lt. RGBL 1923 I 468:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1923&am…
"Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 804-2, veröffentlichten bereinigten Fassung"
"§ 1
(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens ist das Hausarbeitsgesetz vom 27. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 472 und 730) maßgebend."
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mindlohn_bkg/gesam…
2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer
Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land.
"Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand.
Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422
Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen:
Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10
EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10
EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10
Fehlt nur noch der Lohn-Abstand.
Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde.
EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto.
EUR 2.600 brutto / EUR 8,50 brutto Mindest-Lohn = 305,88 Arbeits-Stunden pro Monat
Bei 30 Tagen pro Monat müsste jemand somit kalender-täglich über 10 Stunden arbeiten, um bei Mindest-Lohn EUR 8,50 das Niveau von untere Lohn-Gruppen zu erreichen.
Können dann mit Mindest-Lohn EUR 8,50 die Anforderungen gemäß Internationales Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen erfüllt werden ?
Herr Z.
Quelle:
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2081…