Hallo Robert,
den Aussagen von "chi" und "senf-dazu"ist voll zuzustimmen. Zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehung ist nur möglich, wenn die Beitragsbemessungsgrenze nicht bereits durch das Arbeitsentgelt überschritten wird. Ggfs. werden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten begrenzt, max. sind wie von "senf-dazu" beschrieben 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat möglich.