Hallo Sven.AH95,
da Sie von Januar bis Juli 2016 in keiner Ausbildung sind, besteht kein Anspruch auf Halbwaisenrente. Im Gegensatz zu 2013 liegt auch keine sogenannte Übergangszeit vor, in der für höchstens 4 Kalendermonate, beispielsweise zwischen der Schule und dem Beginn einer Ausbildung, ebenfalls eine Waisenrente gezahlt werden kann.