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Experten-Antwort

Frage zur Nachzahlung der Halbwaisenrente

von Sven.AH9510.07.2016 | 20:34
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4 Antworten

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Hallo an alle, und zwar geht es darum das ich etwas verwirrt bin was die Nachzahlung angeht. Hier mal eine Schilderung meines Problems. Vom September 2015 bis Dezember 2015 erhielt ich wegen einer Ausbildung HWR. Vom Januar bis Juli 2016 war/bin ich arbeitslos (ab 01.08 beginnt Ausbildung) ohne irgendwelche Sozialleistungen zu erhalten(z.B ALG 2,...) lediglich Kindergeld beziehe ich, was ja nicht schlimm sein sollte. So sollte ich doch für den Zeitraum Januar-Juli eine Nachzahlung erhalten, oder nicht ? Gleiches spielte sich auch 2013 direkt nach der Schule ab. Zwischen Juli-Oktober war ich arbeitslos ohne Leistungen und habe nach Antragstellung im Dezember eine Nachzahlung für Juli-Dezember erhalten. Hier wurde Juli-Oktober auch nachgezahlt unter gleichen Bedingungen wie jetzt auch. Juni 2016 habe ich den Antrag auf Weiterzahlung der HWR abgeschickt .Kurz vor dem abschicken rufte mich die Sachbearbeiterin an um mich auf den Stand der Dinge zu bringen. Ich fragte sie gleich ob ich eine Nachzahlung bekommen werde, und sie meinte nein. Dies ist meine eigentliche Frage, ist dies richtig ? werde ich keine Nachzahlung erhalten ? Oder habe ich etwas falsch verstanden? vielen Dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sven.AH95,

da Sie von Januar bis Juli 2016 in keiner Ausbildung sind, besteht kein Anspruch auf Halbwaisenrente. Im Gegensatz zu 2013 liegt auch keine sogenannte Übergangszeit vor, in der für höchstens 4 Kalendermonate, beispielsweise zwischen der Schule und dem Beginn einer Ausbildung, ebenfalls eine Waisenrente gezahlt werden kann.

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3 Antworten

W*lfgangam 10.07.2016 | 20:50
Hallo Sven.AH95, Hinterbliebenenrenten - zu denen auch die Halbwaisenrente zählt - werden für längstens 12 Monate rückwirkend ab Antragstellung nachgezahlt ...sofern in dieser Zeit ein Anspruch auf (hier) Halbwaisenrente bestanden hat. Jan. - Juli 2016/keine Ausbildung? Da sind Sie schlicht raus aus dem Halbwaisenrentenanspruch ...da gibt es keine Nachzahlung - wofür? Es lag keine Ausbildung vor, um die 'Unterhaltsersatzfunktion' während einer Ausbildung zu unterstützen. Lediglich berechtigte Unterbrechungen zwischen den Ausbildungen bis zu 4 Monaten können zu einer lückenlosen Zahlung der Halbwaisenrente führen – 4 Monate! Gruß w.
Wichtigxxam 10.01.2018 | 05:02
Hallo, ich habe nur eine kurze Frage. Mein halbweisenrenten Bescheid ist gestern abgekommen, dort steht das ich eine Nachzahlung von 1.7.2017 bis zum 31.01.2018 bekomme, meine Frage wann wird das Geld auf meinem Konto sein? Oder kommt es erst zum Ende des Monats? Danke im voraus :)
fatitakimuam 19.11.2018 | 20:48
Hey Leute, wie ist das den wenn man wieder zur Schule geht aber 1 Jahr keine Halbwaisenrente aufgrund von Arbeitslosikkeit bekommen hat?
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