Hallo Jens,
Der Antwort von DRV kann insoweit gefolgt werden, dass sie zunächst die Scheinselbständigkeit ausschließen sollten. Hierzu benötigen sie das Formular V0027, welches Sie sich über folgenden Link ausdrucken können:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0027.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=V0027
Weiterhin kann eine selbständige Tätigkeit, wie sie von Ihnen beschrieben wird, zur Versicherungspflicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung führen, wodurch sie Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen müssten. Hierfür sollten Sie noch den Vordruck V0020 an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zusenden. Weiterhin gibt es ein allgemeines Informationsblatt, dass Sie sich durchlesen sollten, da dort auch die Höhe solcher Beiträge beschrieben ist. Dieses Informationsballt ist der Vordruck V0021.Hier die beiden Links zu den Formblättern:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0020.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=V0020
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0021.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=V0021
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.