Hallo Rentner2025,
grundsätzlich richtet sich der Rentenbeginn einer Hinterbliebenenrente nach § 99 II SGBVI.
Darin ist geregelt, dass die Hinterbliebenen Rente nicht länger als 12 Kalendermonate vor Antragsstellung geleistet werden kann.
Ob es in dem von Ihnen geschilderten Fall zu einer Abweichung kommen kann, können wir Ihnen in diesem Forum nicht abschließend beantworten, da nicht alle Umstände bekannt sind.
Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, da dort die Einzelheiten Ihres Falls bekannt sind.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam