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Frage zur Rente

von Renate20.06.2010 | 20:14
2216 Ansichten
11 Antworten

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Hallo, seit Juli 2006 bin ich arbeitslos. Habe bis heute keine neue Arbeit gefunden. Ich bin 10/1954 geboren und habe ununterbrochen von Nov. 1969 bis Juli 2006 gearbeitet, also fast 37 Jahre. Hinzu kommen noch 1 Jahr Arbeitslosengeld, nebst Beiträge für die Rentenkasse. Danach keine Zahlungen der Arge. Bis heute bin ich aber noch arbeitssuchend gemeldet. Hatte man mir empfohlen, wegen der Anwartschaft einer evtl. Erwerbsminderungsrente.Dies kommt aber wohl für mich nicht in Frage, denn ich bin "nur" fast gehörlos. Meine Frage: ab wann kann ich frühestens meine Altersrente beziehen? Ich habe noch seit Jahren einen Behindertenausweis 80%, unbefristet gültig. Stimmt das, das ich mit 60,5 Jahren Rente beziehen kann? Wenn auch mit Abzügen. Wieviel Abzüge? 10,4 %, ist das richtig? Vielen Dank und viele Grüße Renate

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

für Sie besteht die Möglichkeit mit 60 Jahren und 8 Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8 % zu gehen.

Eine ungeminderte Rente wäre mit 63 Jahren und 8 Monaten möglich.

Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 60 auf 62 Jahre betrifft die Jahrgänge 1952 und später Geborene.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Bruni,

einen Rentenanspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht für Ihren Geburtsjahrgang mit 61 Jahren. Dann hätten Sie allerdings Abzüge in Höhe von 10,8 %. Eine abschlagsfreie Rente wäre erst mit 64 Jahren möglich. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis vorlegen können und 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können.

Ggf. sollte geprüft werden, ob bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wie von "Wolfgang" vorgeschlagen, sollten Sie sich von Ihrem Bruder eine Vollmacht geben lassen. Mit dieser sollten Sie sich zunächst einmal erkundigen, ob überhaupt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine eventuelle Erwerbsminderung vorliegen. Hierzu empfehlen wir Ihnen zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Nur wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist es sinnvoll einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente zu stellen.

8 Antworten

Sozialrechtleram 20.06.2010 | 23:43
Ich habe keine Ahnung von dem, was sie wissen möchten, aber eines bitte ich sie höflichst zur Kenntnis zu nehmen: keine pauschale Schweigepflichtsentbindung unterschreiben! gar niemals nicht!
Opa Joam 20.06.2010 | 23:48
Sie können ab 11/2014 als Schwerbeschädigte mit 10,8 % Abschlag in Rente.
@ Sozialrechtleram 20.06.2010 | 23:52
Kannst Du nicht endlich mal in Deinem Sandkasten spielen gehen,statt hier ständig Blödsinn abzusondern!
Renateam 20.06.2010 | 23:55
Vielen Dank Opa Jo! Das ist es, was ich wissen wollte! Gruß Renate
Sozialrechtlerinam 21.06.2010 | 14:48
Das ist aber kein Blödsinn! Man kann es gar nicht oft genug wiederholen, dass man keine pauschalen Schweigepflichtsentbindungen unterschreibt. Niemals nicht! (Zu irgend etwas wird das schon gut sein!)
Bruniam 22.06.2010 | 14:02
Guten Tag, ich hatte eine Krebserkrankung. Meine Tätigkeit konnte ich aus gesundheitl. Gründen nicht weiter ausüben. Vor kurzem beendete ich eine berufl. Reha, die eine Eingliederung ins Berufsleben in einen anderen Bereich ermöglichen sollte. Diese Wiedereingliederung scheidert nicht an meinem Können und Wollen, sondern zum größtenteils an meinem Alter (52)( Jan. 1958 ), daran, dass ich als Schwerbehinderte Betrieben zusätzliche Kosten abverlange, hier z.B. höherer Urlaubsanspruch usw. Auch sind momentan im Bürobereich keine freien Stellen vorhanden. Falls ich trotz Bemühungen nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehren kann, wann hätte ich Rentenanspruch?
mafiam 22.06.2010 | 15:45
Hallo meine Bruder ist schwer erkrankt,war vorher AL 2 Empfänger, jetzt wird die Zahlung zu, 01.08.10 eingestellt, da er nicht mehr arbeitsfähig sein wird.(der Hinweis daß er auch nicht mehr krankenversichert sein wird.) Er ist 54 Jahre alt, und hat ca. 30 Jahre gearbeitet. Da er eigentlich nicht mehr richtig ansprechbar ist - kann ich da eine Rente für ihn beantragen, oder was kann ich tun?
Wolfgangam 22.06.2010 | 21:53
Hallo mafi, zunächst wäre es schön, wenn Sie eine neue Frage nicht hier einfach dranhängen würden, sondern sie hier neu machen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Wer hat entschieden, dass ALG 2 eingestellt werden soll ? Im Falle einer med. Begutachtung (meist das örtliche Gesundheitsamt mit entsprechender Aussage 'der kann nicht mehr') wird der ALG2-Empfänger ans Grundsicherungsamt und örtliches Rentenamt verwiesen. Im Rentenamt/oder auch DRV-Beratungsstelle stellt er dann den Rentenantrag und die ALG2-Leistung läuft so lange erst mal weiter (er muss nur den Nachweis vorlegen, dass er den Antrag gestellt/sich gekümmert hat). Natürlich können Sie auch für Ihren Bruder den Antrag stellen - lassen Sie sich dafür eine Vollmacht ausstellen, unterschrieben vom Bruder und seinen Personalausweis vorlegen. Vielleicht sollten Sie auch über einen Betreuerausweis nachdenken! Gruß w. PS: Krankenversicherung ...so lange ALG2 läuft/zahlen muss, läuft auch die KV weiter, daneben läuft die Krankenversicherung für Rentenantragsteller - das erklärt Ihnen die Stelle, die den Rentenantrag aufnimmt.
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