Hallo Uli55,
um eine Rente wg. EM zu erhalten, muss neben der vorliegenden EM auch die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren erfüllt sein und innerhalb der letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeitragszeiten vorliegen.
Dabei verlängert sich der Fünfjahreszeitraum u. a. durch Anrechnungszeiten, zu denen ab 01.01.2011 auch das ALG II zählt.
Generell ist die Aussage richtig: Wenn ein Betrag bei der Erwerbsminderungsrente genannt ist, sind die versicherungsrechtlichen Vorauusetzungen auch erfüllt. Umgekehrt trifft diese Aussage nicht immer zu, hier wären ggf. der Leistungsfall und/oder das Konto zu überprüfen.