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Experten-Antwort

Frage zur Renteninfo

von Uli5529.03.2014 | 12:42
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, in meiner letzten Renteninformation steht drin, dass ich im Falle einer Vollerwerbsminderung eine monatliche Rente in Höhe von 500,- € erhalten würde. Auf der nächsten Seite schreibt die DRV, dass eine Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nur dann gezahlt wird, wenn in den letzten 5 Jahren min. 3 Beitragsjahre bestanden. Ich beziehe seit mehr als 5 Jahren fortlaufend ALG2 und es werden dementsprechend keine Rentenbeiträge gezahlt. Ich habe früher jedoch gearbeitet und mindestens 20 Beitragsjahre gezahlt. Die Frage ist jetzt, was ist richtig, bekäme ich nun die Erwerbsminderungsrente in dieser Höhe, oder gar keine. Für mich ist die Renteninfo unverständlich, aber vielleicht kennt sich hier jemand aus. danke MFG Ulrich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uli55,

um eine Rente wg. EM zu erhalten, muss neben der vorliegenden EM auch die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren erfüllt sein und innerhalb der letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeitragszeiten vorliegen.

Dabei verlängert sich der Fünfjahreszeitraum u. a. durch Anrechnungszeiten, zu denen ab 01.01.2011 auch das ALG II zählt.

Generell ist die Aussage richtig: Wenn ein Betrag bei der Erwerbsminderungsrente genannt ist, sind die versicherungsrechtlichen Vorauusetzungen auch erfüllt. Umgekehrt trifft diese Aussage nicht immer zu, hier wären ggf. der Leistungsfall und/oder das Konto zu überprüfen.

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9 Antworten

Konrad Schießlam 29.03.2014 | 12:55
Wenn in den letzten 5 Jahren AL II bezogen wurde, sind doch auch keine 3 Jahre in dieser Zeit als Beitragszeit enthalten. Kann auch nicht mehr als lesen. MfG.
KSCam 29.03.2014 | 13:09
Wenn in der Info ein Betrag bei der EM rente steht, sind auch die Voraussetzungen erfüllt. Wären die nicht erfüllt stünde kein Betrag drin. Die ALG II Zeiten ab 2011 gelten als anwartschaftserhaltend. Wer am 01.01.2011 den Schutz hatte, weil er da die Bedingungen erfüllt hatte, bei dem besteht der Schutz weiter solange er ALG II bezieht . Die Antwort von Konrad s. vergessen Sie besser. :)
Hudiniam 29.03.2014 | 13:14
Ab 1. Januar 2011 liegt bei Zahlung von Arbeitslosengeld II „nur“ noch eine Anrechnungszeit vor, die lediglich bei der Erfüllung der Wartezeit für eine > Altersrente für langjährig Versicherte oder > Altersrente für schwerbehinderte Menschen berücksichtigt werden kann. Nicht mehr berücksichtigt werden kann daher der Bezug von Arbeitslosengeld II ab 1. Januar 2011 bei den Wartezeiten für folgende Renten: > Regelaltersrente > Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit > Altersrente für Frauen > Rente wegen Erwerbsminderung > Witwen- oder Witwerrente > Erziehungsrente > Waisenrente http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Jonnyam 29.03.2014 | 13:46
@hudni Wartezeit und 3 Jahre Plichtbeiträge in den letzten 5 Jahren sind zwei verschiedene Dinge. Der 5-Jahreszeitraum wird um Anrechnungszeiten verlängert! KSC hat schon recht und versteht im Gegensatz zu anderen offensichtlich auch was von der Sache meint Jonny
Jonnyam 29.03.2014 | 15:52
@hudni Wartezeit und 3 Jahre Plichtbeiträge in den letzten 5 Jahren sind zwei verschiedene Dinge. Der 5-Jahreszeitraum wird um Anrechnungszeiten verlängert! KSC hat schon recht und versteht im Gegensatz zu anderen offensichtlich auch was von der Sache meint Jonny
Lesen und verstehen überfordert manchen.
Genau, fragt sich nur wen. Siehe Tabelle 2 der zitierten PDF!
Sozialröchler?am 29.03.2014 | 22:25
KSC hat natürlich Recht! Unter "2.1.2. Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen" einmal lesen. Wer lesen kann ist immer klar im Vorteil!
Konrad Schießlam 30.03.2014 | 20:13
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Eigentlich wollte ich ja in früherer Erinnerung Ihren Namen nicht mehr gebrauchen, jetzt muss es aber sein. Natürlich haben Sie recht, ich bin aber nicht zu stolz, meine Meinung zu sagen, auch wenn es oft nicht stimmt, Hauptsache das Thema kommt zur Sprache und Aufklärung für den Anfragenden. MfG.
GroKoam 30.03.2014 | 21:08
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Wenn in der Info ein Betrag bei der EM rente steht, sind auch die Voraussetzungen erfüllt. Wären die nicht erfüllt stünde kein Betrag drin. Die ALG II Zeiten ab 2011 gelten als anwartschaftserhaltend. Wer am 01.01.2011 den Schutz hatte, weil er da die Bedingungen erfüllt hatte, bei dem besteht der Schutz weiter solange er ALG II bezieht . Die Antwort von Konrad s. vergessen Sie besser. :)
Eigentlich wollte ich ja in früherer Erinnerung Ihren Namen nicht mehr gebrauchen, jetzt muss es aber sein. Natürlich haben Sie recht, ich bin aber nicht zu stolz, meine Meinung zu sagen, auch wenn es oft nicht stimmt, Hauptsache das Thema kommt zur Sprache und Aufklärung für den Anfragenden. MfG.
Na Konny wieder nüchtern?
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