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Experten-Antwort

Frage zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Tina01.04.2020 | 15:15
83 Ansichten
1 Antworten
Hallo, meine Wirbelsäule ist durchweg degenerativ verändert, sehr viele Vorwölbungen, Gleitwirbel etc. Ich bin seit Mai 2019 krankgeschrieben, weil ich so viel Probleme habe. Ich hätte so gerne einen auf mich abgestimmten, orthopädischen Arbeitsplatz. Ist nicht so einfach, da ich 20 % behindert bin, mit Kleinwuchs und normale Stühle etc. Einfach nicht passen. Eigentlich sollte ich zur Reha, die ist aber nun, wegen Cirona, erst mal verschoben. Nutzt mir da so ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben etwas, weil mein Arbeitgeber möchte nicht wirklich was zahlen. Freue mich auf Antwort. Mit freundlichen Grüßen Bettina zur Horst

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.04.2020 | 09:37

Hallo Tina,

was die Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes betrifft, ist grundsätzlich Ihr Arbeitgeber nach Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Abeitsstättenverordnung und der DGUV Informationen dazu verpflichtet, Ihren Arbeitsplatz entsprechend ergonomisch auszustatten. In der Regel ist eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung für die meisten orthopädischen Erkrankungen der Versicherten ausreichend.

Sollte bei Ihnen - über diese ergonomische Ausstattung hinaus - im Einzelfall ein Bedarf an einer individuellen orthopädischen Ausstattung bestehen, könnten die Kosten dafür im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen werden. Dies kann jedoch nicht pauschal beurteilt werden. Dafür bedarf es einer individuellen Prüfung, ob Sie die erforderlichen persönlichen und versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Darüber hinaus ist in die Prüfung auch die Frage mit einzubeziehen, inwiefern der Arbeitgeber vorrangig zur Leistung verpflichtet ist.

0 Antworten

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