Hallo Tina,
auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten, das heißt mit
• Beitragszeiten,
• beitragsfreien Zeiten (Anrechnungs- und Ersatzzeiten) und
• Berücksichtigungszeiten
angerechnet (§ 51 Abs. 3 und 4 SGB VI, § 244 Abs. 1 SGB VI).
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate mit
• Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit,
• Berücksichtigungszeiten,
• Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie Anrechnungszeiten sind,
• Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt worden sind, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen und
• Ersatzzeiten
angerechnet (§ 51 Abs. 3a und 4 SGB VI).
Ich schließe mich im Übrigen "KSC" an und empfehle Ihnen, dass Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen