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Experten-Antwort

Frage zur Wartezeit für die Rente

von Tina24.06.2018 | 21:20
437 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe festgestellt, dass bei meiner Rentenauskunft in der Wartezeit auf die Altersrente für langjährig versicherte und der Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig versicherte eine Differenz von 25 Monaten besteht....Weiss evtl, jemand hier warum das so ist? Eigentlich müssten die beiden Werte bis jetzt doch gleich gross sein, bei der für langj.V.steht es fehlen noch 18 Monate, bei der für besonders langj.V. noch 163 Monate.....(es müssten doch diese 18 Monate plus 10 x 12 Monate sein) Weiss hier jemand warum? lieben Dank und liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten, das heißt mit

• Beitragszeiten,

• beitragsfreien Zeiten (Anrechnungs- und Ersatzzeiten) und

• Berücksichtigungszeiten

angerechnet (§ 51 Abs. 3 und 4 SGB VI, § 244 Abs. 1 SGB VI).

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate mit

• Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit,

• Berücksichtigungszeiten,

• Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie Anrechnungszeiten sind,

• Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt worden sind, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen und

• Ersatzzeiten

angerechnet (§ 51 Abs. 3a und 4 SGB VI).

Ich schließe mich im Übrigen "KSC" an und empfehle Ihnen, dass Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 24.06.2018 | 22:28
Kann an Schul- oder Arbeitslosigkeitszeiten (wenn ALHi oder ALG II und kein ALG) liegen, die z.T. bei den 35 Jahren mitzählen aber bei den 45 Jahren nicht. Individuell bitte klären, z.B. bei der DRV Beratungsstellen
Tinaam 25.06.2018 | 12:07
vielen lieben Dank!:-)))
Tinaam 25.06.2018 | 12:07
vielen lieben Dank!:-)))
Tinaam 25.06.2018 | 12:07
vielen lieben Dank!:-)))
Tinaam 25.06.2018 | 12:07
vielen lieben Dank!:-)))
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