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Fragebogen

von Neurentnerin04.06.2008 | 22:25
1393 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein RV-Träger hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich eine volle EM-Rente auf Zeit bekomme. Zum Abgleich ob ich auch von anderen Sozialleistungsträgern Leistungen erhalten habe, wurde mir jetzt ein Fragebogen zugestellt. In diesem Fragebo- gen taucht die Frage auf, ob ich Verletztengeld von der BG bekommen habe. Diese Frage muss ich mit ja beantworten. Ich habe von der BG für 78 W. Verletztengeld i. H. v. 282,00 € monatlich für eine anerkannte Berufskrankheit aufgrund einer Hauterkrankung bekommen. Eine Verletztenrente wurde aber nicht gezahlt. Die Hauterkrankung ist aber nicht kongruent zu der Krank- heit die jetzt zur vollen EM- Rente geführt hat. Frage, wird diese Verletzten- geldzahlung trotzdem mit der jetzt genehmigten EM-Rente verrechnet? MfG

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja, grundsätzlich wird das Verletztengeld angerechnet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja

2 Antworten

Rosannaam 05.06.2008 | 00:23
Wenn es in den gleichen Zeitraum wie die Rentenzahlung fällt, JA. Sonst würden Sie ja im gleichen Zeitraum eine Doppelzahlung erhalten. Verletztengeld ist eine Leistung wie das Krankengeld. Und dieses wird auch mit der Rente verrechnet. MfG Rosanna.
Neurentnerinam 05.06.2008 | 09:00
Vielen Dank für die Antworten: Die Verletztengeldzahlung be- gann am 01.04.2004 und en- dete am 31.10.2005. Die jetzt genehmigte EM-Rente ist befristet vom 01.08.2005 bis 31.07.2008. Sehe ich das richtig so, dass dann noch 3 Monate der Ver- letztengeldzahlung mit der Rente verrechnet werden? MfG
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