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Experten-Antwort

Fragen bzgl. Knappschaft Bahn / See

von SuperTobi00717.08.2018 | 11:12
856 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe einige Fragen bzgl. der Konditionen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Knappschaft Bahn See. Hintergrund: Mehrere Anrufe (Arbeitgeber, 2x sogar direkt bei der Knappschaft via Hotline) haben für widersprüchliche Informationen gesorgt. Anscheinend ist das Thema doch etwas komplexer als zunächst gedacht. Wenn ich in einem entsprechendem Unternehmen arbeite, bei dem die Arbeitnehmer bei der Knappschaft versichert sind und der Arbeitnehmer den erhöhten Rentenanteil (24,7% statt 18,6%) beisteuert: Welche Vor- und Nachteile habe ich? Sind meine folgenden Annahmen richtig? Vorteile: 1. Alle Entgeltpunkte, die während der Arbeitszeit in so einem Unternehmen anfallen werden bei der Altersrente mit dem Rentenfaktor 1,3333 statt 1,0 multipliziert. Sprich: Durch den höheren Faktor gibt es eine um 1/3 höhere anteilige Brutto-Rente. 2. Die Beitragsbemessungsgrenze ist höher, so dass (bei entsprechendem Gehalt) mehr Entgeltpunkte pro Jahr erreicht werden können. (Werte von 2018, West) Gesetzlich: 78.000€ / 37.873€ = 2,06 Knappschaft: 96.000€ / 37.873€ = 2,53 (Fiktives) Beispiel: 20 Jahre im Unternehmen, jährliches Gehalt 100.000€ - gesetzliche Rentenversicherung: 2,06 Entgeltpunkte * 20 Jahre * Faktor 1 * aktueller Rentenwert = 41,2 Entgeltpunkte * aktueller Rentenwert - Knappschaft: 2,53 Entgeltpunkte * 20 Jahre * Faktor 1,3333 * aktueller Rentenwert = 67,47 Entgeltpunkte * aktueller Rentenwert Unter dem Strich: 1,6x mehr Brutto Rente Nachteile: 3. Einkommen > der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze werden höher besteuert. Beispiel (wie oben: 100,000€ pro Jahr): - gesetzliche Retenversicherung: Rentenversicherung 7.254,00€ Arbeitslosenversicherung 1.170,00€ - Knappschaft: Rentenversicherung 8.928,00€ Arbeitslosenversicherung 1.440,00€ Ist das so alles richtig, oder habe ich doch etwas falsch verstanden? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den zuvor gemachten Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Tornadoam 17.08.2018 | 12:14
Hallo, Du hast im Grunde genommen alles richtig und auch verstanden. Gruß
Anonymous0815am 28.11.2018 | 15:58
Hallo, kann mir jemand in diesem Fall Auskunft geben? Mein RV-Träger ist die Knappschaft-Bahn-See (KBS), hervorgegangen aus einem früheren Nebenjob. Neuerdings arbeite ich bei einem Unternehmen, bei dem Mitarbeiter i.d.R. nicht über die KBS versichert werden. Das Unternehmen zahlt im Moment keinen erhöhten Arbeitgeberanteil von 15.4% in die RV für mich ein, sondern die für die allgemeine Rentenversicherung üblichen 9.3% des Bruttolohns. Also bin ist zwar die KBS mein RV-Träger, aber ich zahle nur die üblichen 18.6 % / Monat in die RV ein. Welche Beitragsbemessungsgrenze und welcher Rentenfaktor gelten nun für mich? Werden diese automatisch für mich angeglichen, je nach Arbeitgeberanteil am Beitrag zur RV? Ist Unternehmen durch meinen RV-Träger KBS dazu verpflichtet, die erhöhten Arbeitgeberanteile einzuzahlen? Danke und Gruß
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