§6 Betr. AVG ermöglicht es einem Arbeitnehmer, der eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, zugleich auch die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, die betriebliche Altersleistung verlangt und die Wartezeit und sonstigen Leistungsvoraussetzngern für die betriebliche Altersleistung erfüllt.
Somit sind beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Voraussetzngen für die betriebliche Altersrente nicht erfüllt und es besteht kein Anspruch auf die Betriesrente.