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Fragen im Antragsformular

von Fragensteller22.03.2010 | 20:10
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35 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich will Altersrente beantragen und habe mir den Vordruck R1000 im Internet durchgelesen. Warum muß man da ankreuzen ob man verheiratet ist oder nicht? Ist die Rente als Lediger höher???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

§6 Betr. AVG ermöglicht es einem Arbeitnehmer, der eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, zugleich auch die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, die betriebliche Altersleistung verlangt und die Wartezeit und sonstigen Leistungsvoraussetzngern für die betriebliche Altersleistung erfüllt.

Somit sind beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Voraussetzngen für die betriebliche Altersrente nicht erfüllt und es besteht kein Anspruch auf die Betriesrente.

34 Antworten

Renten-Fachmannam 22.03.2010 | 20:14
Z.B. damit die Rentenversicherung weiss, ob bei einem Rentenwegfall durch Tod ein Antrag auf Witwenrente zu erwarten ist und sich darauf einstellen kann.
Fragenstelleram 22.03.2010 | 20:31
... und wenn meine Frau früher stirbt??? Dann warten die ja umsonst!
Fragenstelleram 22.03.2010 | 20:24
"sich darauf einstellen"??? Wie machen die das???? Wenn ich in -sagen wir mal - 20 Jahren die Löffel abgebe, gucken die dann, was ich vor 20 Jahren in dem Antrag angekreuzt habe???? Datt glaub ich nich!!
Wolfgangam 22.03.2010 | 20:32
Hallo Fragesteller, > gucken die dann, was ich vor 20 Jahren in dem Antrag angekreuzt habe???? (...) DIE kukken online/virtuell/binär ...anstatt in den Keller wegen nicht mehr vorhandener Papierakten laufen zu müssen. Geht auch irgendwie deutlich schneller *klick ;-) Frauen sterben schneller ? ...tztztz, auch dann geht ein Klick in 'Frautod' - ach, TOM lebt noch (das Standesamt meldet ja den Sterbefall ;-) ...nee, der ist online auffällig geworden, den informieren wir nicht über etwaige Hinterbliebenenrente ;-) Sie können die Angabe natürlich auch wahrheitswidrig verneinen - und das Kleingedruckte am Ende des Rentenantrages 'überlesen' haben. Gruß w.
-_-am 22.03.2010 | 20:43
Die Info stimmt natürlich so nicht ganz. Bei einem Hinterbliebenenrentenantrag ergibt sich der Familienstand im Einzelfall ja aus der Sterbeurkunde. Die Angabe des Familienstands im Rentenantrag für eine Versichertenrente dient in erster Linie anonymen statistischen Angaben. Ob daraus auch auf die möglichen späteren Hinterbliebenenrentenansprüche geschlossen werden kann, ist mir nicht bekannt. Ob ein(e) Antragsteller(in) verheiratet ist kann aber auch bei Forderungen Dritter (Pfändung) von Bedeutung sein. Ist eine weitere unterhaltsberechtigte Person (z. B. Ehepartner) vorhanden, muss zum Vorteil des Rentners beispielsweise ein höherer pfändungsfreier Betrag berücksichtigt werden. Es gibt sicher noch andere Gründe, die mir aber leider ganz spontan nicht einfallen.
Stefanam 22.03.2010 | 20:55
Wenn es für Sie natürlich ein Geheimnis ist und Sie die drei obg. Gründe (Pfändungsfreigrenze, Statistik , Hinweis auf Hinterbliebenenrente) nicht überzeugen, dann füllen sie dieses Feld nicht aus und vermerken, dass Sie diese Frage erst beantworten werden, wenn Ihnen der Zweck der Frage genau dargelegt wird.
Fragenstelleram 22.03.2010 | 20:58
Datt geht?????? Ich druck mir ihre Antort aus und nimm sie mit zum Amt, wenn ich die Rente beantrage. Mal gucken, watt die sagen. Aber nich das ich da Ärger krieg! Sind sie überhaupt Experte?
Fragenstelleram 22.03.2010 | 20:46
Hallo -_- (Stricher?? ;-) also ihre Antwort hört sich mir irgendwie schon mal klüger an!! Obwohl "anonyme statistische Angaben"????? Nach dem Motto "die Rentner leben immer länger, wir müssen mal wieder die Renten kürzen!!!!!"???? Na ja, wenn ihnen noch watt einfällt.... Ich sach schon mal danke!
Fragenstelleram 22.03.2010 | 21:04
Hallo w. watt hass du denn fürn Kraut geraucht??? kein Gruß f.
Stefanam 22.03.2010 | 21:47
Natürlich bin ich kein Experte, die Experten kann man daran erkennen, dass als Teilnehmername "Experte" dort steht. Wenn Sie es so machen wie von mir vorgeschlagen, kann es zu folgenden "Problemen" kommen : 1. Wenn der Antrag am PC ausgefüllt wird, dann kann dieser evtl. nicht ganz richtig verarbeitet werden, weil das Programm dann meckert, dass Anträge vollständig auszufüllen sind 2. Der Mitarbeiter der den Antrag ausfüllt kreuzt einfach irgendwas an weil Ihm das von IHnen gesagte egal ist 3. Der Mitarbeiter der Deutschen REntenversicherung gibt einfach "ledig" in den Computer ein und ignoriert ihre Anmerkung.
Wolfgangam 22.03.2010 | 21:10
Hallo -_-, das war wieder mal der (bekannte) Mehrwert zur Ausgangsfrage ;-) Gruß w.
burgiam 23.03.2010 | 05:54
guten tag, seid 2002 besitze ich eine entgeldumwandlung in form einer unterstützungskasse. aus gesundheitlichen gründen hatte ich nicht die möglichkeit eine berufsunfähigkeit bei der rückversicherung mit einzuschließen, nur tod und endalter 62 jahre. ab 2007 bin ich befristet erwerbsgeminder, zur zeit verlängert bis 2012. daraufhin beantragt ich eine leistung aus diesem vertrag entwerder aufheben des vertag oder leistung wegen alters. mein arbeitsplatz wurde zum 01.03.2009 formal beendet. es sieht so aus als ob ich meinen beruf nicht mehr ausüben kann. die gesellschaft lehnte ab, es sei in meinem fall keine vorgezogene altersleistung, eine leistung erfolge nur bei einer unbefristeten rente und verwiesen auf § 6 betriebsrentengesetz. auch als ich meine wirtschaftliche notsituation mitteilte blieb es bei der ablehnung, ich brauche das geld dringend. es währe sehr freundlich von ihnen wenn sie mir sagen könnten ob mein arbeitgeber bzw. die u-kasse mit der ablehnung recht haben.
U-Kam 23.03.2010 | 07:30
last but not least @ burgi die U-Kasse hat mit ihrer Aussage recht. Erst bei einer Dauerrente kann dieses Geld ausgezahlt werden. Bin zwar Laie, mir wurde aber bei einer Anfrage vor kurzem dieses mitgeteilt. Gruß U-K
Agnesam 23.03.2010 | 07:57
Hallo, fragen Sie mal in Berlin in den Ministerien nach weshalb welche Daten von den Rentenversicherungsträger erfasst und gemeldet werden müssen. >>Entsprechend der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)" erfassen die Versicherungsträger für jedes Kalenderjahr die neu zugegangen Renten nach folgenden Erhebungstatbeständen: 1. Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit ....... (§ 6 der RSVwV) Agnes
Schwarzwälderam 23.03.2010 | 07:35
Ob jemand verheiratet ist oder nicht wird meines Wissens bei keinem RV Träger gespeichert. Wozu auch? Wenn der Versicherte irgendwann verstirbt kann sich dieser Familienstand ja längst geändert haben. Es ist so wie ._. gesagt hat: Statistik in erster Linie. Selbst bei Pfändungen etc. wird sich der Sachbearbeiter wohl kaum auf irgendein Kreuz verlassen, sondern geeignete Nachweise wie Heiratsurkunde anfordern.
burgiam 23.03.2010 | 08:24
frage an U - K § 6 betriebsrentengesetz sagt aber aus, das die rente auch bei einer befristeten oder einer teilrente gezahlt wird. natürlich muß vp mitteilen wenn die arbeitskraft wieder hergestelllt ist
Klärungsbedarfam 23.03.2010 | 08:22
...und wenn sie einmal dabei sind,solch immens wichtige Fragen wie "Warum muss man beim Rentenantrag angeben,ob man verheiratet ist" zu klären,fragen sie bitte auch nach warum : - man auf einer 3 spurigen,neu ausgebauten Autobahn lediglich 100 fahren darf - man mit 75 Jahren oder älter ohne Nachweis der Fahrtüchtigkeit noch Autofahren darf,und somit viele viele Menschenleben riskiert - warum ein Banker zig Millionen in den Sand setzen darf und als Belohnung dafür Millionenboni bekommt - warum man in Deutschland keinen Finger rühren muss,nie arbeiten muss,und dafür ein Leben lang sämtliche Unterstützungen durch den Staat bekommt
Knut Rassmussenam 23.03.2010 | 08:37
Das Heiratsdatum bzw. der Familienstand ist auch für die Prüfung der KVdR-Voraussetzungen erforderlich. zu Ihren restlich Fragen: 1. Fragen Sie mal bei der zuständigen Autobahnmeisterei? 2. Lesen Sie im Gesetz. 3. Fragen Sie die Bank. 4. Weil in diesem Land (fast) niemand verhungern muß. Wenn Ihnen diese Gängelung (Verkehrsregeln, Nichtverhungernmüssen etc.) zuviel sind, gibt es ausreichend afrikanische Staaten, die da abhelfen können.
TCKam 23.03.2010 | 08:38
Hallo Schwarzwälder, in den Programmen der Regionalträger wird der Familienstand (verheirat, verwitwet, nicht veheiratet)im Schlüssel Rentenberechtigter (SC 6031) gespeichert!!
Klärungsbedarfam 23.03.2010 | 09:10
Hi,super.Danke für die umgehenden Antworten. Nur das hab ich nicht so wirklich verstanden : Wenn Ihnen diese Gängelung (Verkehrsregeln, Nichtverhungernmüssen etc.) zuviel sind, gibt es ausreichend afrikanische Staaten, die da abhelfen können. Ich hab doch lediglich ein paar Fragen gestellt,und mich über nichts beschwert.Da müssen sie irgendwas falsch verstanden haben.Naja nicht schlimm :-))
?????????am 23.03.2010 | 09:26
Da fällt mir nur eines ein: TROLL. Und es klappt, er bekommt sogar Antworten.
Klärungsbedarfam 23.03.2010 | 11:34
wow!!!!!!!! sie sind ja extrem schlau. selten soviel geballte intellignenz erlebt.
Frage ernst gemeint????am 23.03.2010 | 11:43
War die Frage vom Fragesteller wirklich ernst gemeint???? Oder wollte er das Forum einfach nur verarschen??Wie der User vor einigen Tagem mit seinem Schwachsinn zur REHA,und den Sinn und Kosten für den Abschlussbericht. So langsam glaube ich das manche das Forum mit einer Scherzsendung verwechseln,was hier so teilweise gefragt wird.Es kann ja nicht sein, das jemand derart unterbelichtet ist, das er die Frage hier wirklich ernst meint. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
R1000???am 23.03.2010 | 11:51
Sehr interessant,den Vordruckl R 1000 hab ich noch nie gesehen, und auch nie von gehört??? Für eine Altersrente nimmt man doch den R 100.Komisch.
????????????am 23.03.2010 | 14:48
Eben, richtig, im Gegensatz zu Ihnen. Sie tun ihm ja den Gefallen und antworten auch noch. Außerdem : Intelligenz wird so geschrieben, nur z.K. Leben Sie wohl.
Knut Rassmussenam 23.03.2010 | 13:50
Es gibt Menschen, die wollen sich nicht ausweisen, beschweren sich aber dann wegen der nicht erteilten Auskünfte. Andere sind regelrecht zerrüttet, wenn Sie sie ohne Weiteres in ihre Akte sehen können, ohne einen Antrag nach dem IFG stellen zu müssen, dabei haben sie sich seelisch und moralisch schon auf Streit eingestellt. Und es gibt Ehemänner, die nicht verstehen, warum ich die Daten ihrer Frau nicht sehen will/darf und auch keine Auskünfte gebe - und das, obwohl sie 40 Jahre verheiratet sind.... so was gibts nur in Deutschland. Übrigens, wenn dieser Satz fällt, frag ich gerne nach den Erfahrungen mit ausländischen Behörden ... ich hab viel mit Italien und Griechenland zu tun ... da geht alles nach Treu und Glauben - und ohne Antrag :-)))))
U-Kam 23.03.2010 | 13:06
@ burgi §6 Da kenne ich mich nicht aus! Stellen Sie die Frage doch mal seperat, hier in diesem Thread geht sie doch total unter. Vielleicht kann dann ein Fachmann was dazu sagen. Viel Glück U-K
Breite Zustimmungam 23.03.2010 | 14:49
Ich stimme dem Beitrag komplett zu.In 100 Jahren wird man keinen Griechen oder Italiener oder Spanier erleben, der solch schwachsinnige und überflüssige Fragen stellt. Das ist nur die deutsche Mentalität. Freuen sie sich, dass sie mehr mit diesen Ländern zu tun haben,da ist das arbeiten deutlich angenehmer,weil man nicht ständig über jeden Kram eine endlos Diskussion führen muss.
Fragenstelleram 23.03.2010 | 17:01
Dank an Agnes! Immerhin wusste sie, dass es eine Rechtsgrundlage gibt. Die Mehrheit der Antwortenden haben offensichtlich den Sinn und Zweck dieses Forums wohl nicht so ganz begriffen. Bleibt zu hoffen, dass die hier Fragenden aus manchen Antworten keine Rückschlüsse auf die Qualität der Mitarbeiter der DRV schließen.
Fragenstelleram 23.03.2010 | 19:18
Die Rückschlüsse wären natürlich zu ziehen und nicht zu schliessen. Habe ich Fallen gestellt?
Kritikasteram 23.03.2010 | 18:34
"Rückschlüsse schließen" ist eher ungebrächlich, aber darauf kommt es User Fragesteller, oder sollte ich besser sagen: "Fallensteller", wohl auch nicht an.
ungebrächlich oder gebrechlich?am 24.03.2010 | 01:16
"ungebrächlich" ist aber in dem Zusammenhang auch eher ungebräuchlich! "Gröööööl!"
Wer denken kann ist klar im Vorteilam 24.03.2010 | 08:36
...hier aus den geschriebenen Beiträgen Rückschlüsse auf die Mitarbeiter der DRV zu ziehen ist wohl ein bisschen weit her geholt. Ich glaube Sie haben den Sinn des Forums leider so gar nicht verstanden. DIe Experten die hier antoworten,sind besonders gekennzeichnet.Dies sind die Mitarbeiter der DRV. Jeder der in der Lage ist zu schreiben,kann hier etwas posten.SO kommen hier teilweise völlig schwachsinnige Fragen ( ...) und auch mannchmal etwas dementsprechende Antworten zustande. Man sollte sich manchmal jedoch auch mal an die eigene Nase fassen.Nicht jeder der hier fragt,bekommt auch eine dumme Antwort.Das sind meist die, die auch entsprechend intelligente Fragen stellen :-))))
Wolfgangam 25.03.2010 | 20:58
> Für eine Altersrente nimmt man doch den R 100.Komisch. ...bei allem komischen Respekt, auch den 'R 100' werden Sie NICHT finden. Wenn schon, dann richtig ;-)) Gruß w. (wenn schon Korintenkack, dann richtig ...)
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