Hallo Fragesteller123,
1a) freiwillige Beiträge führen im Regelfall nicht dazu, dass man dadurch eine Anwartschaft auf eine Erwerbsminderung erhalten kann. Lediglich wer vor 1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erreicht hat und seit dieser Zeit einen absolut lückenlosen Versicherungsverlauf hat, kann auch mittels freiwilliger Beiträge (dann weiterhin lückenlos) eine Anwartschaft auf eine EM-Rente erhalten.
1b) wenn Sie über den 31.05.2021 keine weiteren Beiträge mehr entrichten, verlieren Sie die Anwartschaft, wenn Sie im 5-Jahreszeitraum vor dem Leistungsfall (Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen) nicht mehr mind. 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen können.
1c) bei Antragstellung auf Pflichtversicherung werden diese für die Zukunft wirksam. Voraussetzungen 1a und 1b müssten dann vorliegen.
2) Versicherungspflicht auf Antrag: nur bei mehr als geringfügigem Einkommen möglich, darunter nicht.
3) wenn keine Beiträge mehr fließen, verändert dies auch die Möglichkeit früher Rentenansprüche zu erwerben, sofern bestimmte Wartezeiten nicht erreicht werden (z.B. 35 Jahre, 45 Jahre).
Ebenso entfällt der staatliche Förderungsanspruch für Personen, die einen Riestervertrag haben.
Weiter Fragen beantwortet Ihnen gerne ein Mitarbeiter einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Man kann in einem persönlichen Gespräch Ihre individuelle Situation besser beleuchten und konkret die bisherige Situation betrachten und für die Zukunft neu bewerten.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html