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Experten-Antwort

Fragen nach Ende Versicherungspflicht

von Fragesteller12303.11.2021 | 09:42
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mehr als 10 Jahre über die Künstlersozialkasse Pflichtbeiträge in die DRV gezahlt. Aufgrund einer Verlegung meines Tätigkeitsschwerpunktes endete die Versicherungspflicht dieses Jahr. Nun stellt sich die Frage, ob und wie ich mich als Selbstständiger weiter bei der DRV versichere. Dazu habe ich ein paar Fragen: 1) Durch die lange Zeit der Pflichtvericherung habe ich ja im Fall der Fälle Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Wie lange bleibt dieser Anspruch erhalten, wenn ich nun a) monatlich freiwillige Beiträge zahle? b) zunächst keine Beiträge mehr in die DRV einzahle? c) einen Antrag auf Pflichtversicherung stelle? (Wäre das noch lückenlos möglich, bzw. hätte eine Lücke negative Auswirkungen auf die unter 1) gestellte Frage? Ende der Versicherungspflicht war der 31.05.2021. 2) Wäre eine Versicherungspflicht auf Antrag möglich, auch wenn ich derzeit weniger als 450,- Euro / Monat verdiene oder erst, wenn ich wieder darüber liege? 3) Gehen ggf. noch andere Ansprüche verloren, wenn ich erst einmal freiwillige oder keine Beiträge zahle? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragesteller123,

1a) freiwillige Beiträge führen im Regelfall nicht dazu, dass man dadurch eine Anwartschaft auf eine Erwerbsminderung erhalten kann. Lediglich wer vor 1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erreicht hat und seit dieser Zeit einen absolut lückenlosen Versicherungsverlauf hat, kann auch mittels freiwilliger Beiträge (dann weiterhin lückenlos) eine Anwartschaft auf eine EM-Rente erhalten.

1b) wenn Sie über den 31.05.2021 keine weiteren Beiträge mehr entrichten, verlieren Sie die Anwartschaft, wenn Sie im 5-Jahreszeitraum vor dem Leistungsfall (Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen) nicht mehr mind. 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen können.

1c) bei Antragstellung auf Pflichtversicherung werden diese für die Zukunft wirksam. Voraussetzungen 1a und 1b müssten dann vorliegen.

2) Versicherungspflicht auf Antrag: nur bei mehr als geringfügigem Einkommen möglich, darunter nicht.

3) wenn keine Beiträge mehr fließen, verändert dies auch die Möglichkeit früher Rentenansprüche zu erwerben, sofern bestimmte Wartezeiten nicht erreicht werden (z.B. 35 Jahre, 45 Jahre).

Ebenso entfällt der staatliche Förderungsanspruch für Personen, die einen Riestervertrag haben.

Weiter Fragen beantwortet Ihnen gerne ein Mitarbeiter einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Man kann in einem persönlichen Gespräch Ihre individuelle Situation besser beleuchten und konkret die bisherige Situation betrachten und für die Zukunft neu bewerten.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

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