Sie haben die Möglichkeiten schon selbst aufgeführt. Da man Sie hier im Forum sehr schlecht untersuchen kann, müssen Sie die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers abwarten. Zunächst lassen Sie sich weiter arbeitsunfähig krank schreiben und beziehen Krankengeld. Nach meinen Erfahrungen läuft es aber auf die Gewährung einer Rente hinaus. Sind sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden, gilt der Reha-Antrag kraft Gesetzes als Rentenantrag.
Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben (
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__116.html).
Sie werden dann vom Rentenversicherungsträger aufgefordert, den formularmäßigen Rentenantrag nachzureichen. Wenn das Krankengeld höher als die Rente ist, müssen Sie sich damit im eigenen Interesse nicht besonders beeilen. ;-)