Ich habe Sie so verstanden, dass zum bisher festgestellten Zeitpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, und der Rentenantrag deshalb abgelehnt wurde. Ihre Beraterin empfahl Ihnen nun einen Überprüfungsantrag zu stellen und geltend zu machen, dass die Erwerbsminderung schon
zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten war. Um dies zu belegen, wären ärztliche Unterlagen notwendig, die die Erkrankung bereits zu diesem Zeitpunkt belegen.
Sofern ein Rentenanspruch dann besteht, wäre der Ablehnungsbescheid aufzuheben und ein Rentenanspruch bestünde frühestens ab Antragsmonat- vorausgesetzt es ist noch keine Verjährung eingetreten. Hier im Forum sind keine näheren Angaben möglich, da Ihre Daten nicht vorliegen. Lassen Sie sich beim Rentenversicherungsträger
persönlich beraten.