Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Fragen zum fiktiven Einkommen (G0556) bei Übergangsgeld während LTA

von Joe01.02.2017 | 11:59
1143 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beginne gerade mit einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (RV Bund). Das letzte Arbeitsverhältnis liegt länger als 3 Jahre zurück (Auslaufen einer Befristung) und der Bezugsberuf wurde bei eben diesem Arbeitgeber ausgeübt. Soweit zum Hintergrund. Mir sind beim fiktiven Einkommen (Formular G0556) ein paar Dinge nicht klar. - Geht es bei der Höhe des fiktiven Einkommens nur darum, den Versicherten an den Lohnsteigerungen teilhaben zu lassen, die die Gewerkschaften im Laufe der Jahre erstritten haben? - Oder geht es auch darum, dass man im fiktiven Falle eine Weiterbeschäftigung und Nicht-Erkrankung inzwischen in seiner damaligen Gehaltsgruppe eine höhere Stufe erreicht hätte? - Oder geht es auch darum, dass ehemaligen Kollegen mit vergleichbarer Qualifikation inzwischen in höheren Gehaltsgruppen sind? Eine weitere Frage betrifft die Bruttohöhe in G0555 und G0556: Mein ehemaliger Arbeitgeber hat in G0556 als Brutto den Betrag eingetragen, der in der Tariftabelle für meine Gehaltsgruppe und Stufe aufgeführt ist. Bei G0555 hat er aber zu dem Betrag nach Tariftabelle noch bestimmte Positionen aus der Gehaltabrechnung addiert (scheint etwas mit der Zusatzversorgung VBL zu tun zu haben, verstehe ich im Detail auch nicht). Ist es richtig, dass bei G0556 diese Positionen nicht addiert werden? Gruß und Danke für Eure/Ihre Hilfe Joe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2017 | 14:23

Hallo Joe,

bei der Ermittlung des tariflichen beziehungsweise ortsüblichen Arbeitsentgelts ist von der

Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen, für die Sie ohne die Behinderung

nach Ihren beruflichen Fähigkeiten/Tätigkeiten und nach Ihrem Lebensalter in Betracht

käme (§ 48 Satz 2 SGB IX). In der Regel wird es sich hierbei um die zuletzt ausgeübte

Beschäftigung oder Tätigkeit handeln. Wurde diese allerdings nur wegen der Behinderung

ausgeübt, ist sie für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage unbeachtlich. Abgestellt wird

dann auf die Verhältnisse vor dem Eintritt der Behinderung.

Maßgebend ist das Arbeitsentgelt im letzten Kalendermonat vor dem Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Weitere Detailfragen stellen Sie bitte Ihrem Reha-Träger, damit dieser, unter Berücksichtigung aller Fakten konkret antworten kann.

Freundliche Grüße

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026