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Experten-Antwort

Fragen zum Formular Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung

von Geheimrat18.10.2012 | 09:45
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle, von 2008 bis Oktober 2010 habe ich fast zwei Jahre lang eine volle befristete Erwerwerbsminderungsrente erhalten. Seit Oktober 2010 erhalte ich eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer. Gestern habe ich per Post das Formular zur Nachprüfung der weiteren Rentengewährung erhalten. Ich bin sehr verunsichert und habe Angst davor etwas falsch zu machen. Ich habe große Angst davor, dass man mir meine volle auf unbestimmte Dauer gewährte Erwerbsminderungsrente wieder entzieht. Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen bei meinen folgenden Fragen. Wenn ich das Formular ausgefüllt und an die Deutsche Rentenversicherung Bund zurück gesandt habe, kommt danach eine Mitteilung von der Rentenversicherung Bund? Oder kommt nichts mehr? Oder kommt dann eine Nachricht von der Rentenversicherung Bund, wenn ich nochmals zum Gutachter muss oder wenn mein mich behandelnder Arzt etwas ausfüllen muss? Bei dem Schreiben war kein Formular zum Ausfüllen für meinen behandelnden Arzt dabei. Eine Nebenbeschäftigung führe ich nicht aus. Das wäre mir auch gar nicht möglich, auf Grund meines Gesundheitszustandes. Völlig verunsichert bin ich bei der Frage Nr. 5 im Forumular, soll ich bei dieser Frage meine Meinung schreiben oder muss ich vor der Beantwortung meinen Arzt dazu befragen? Mein Gesundheitszustand hat sich meiner Meinung nach verschlechtert. Besser wurde mein Gesundheitszustand jedenfalls nicht. Danke für die Hilfe im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen dieser Überprüfung will man insbesondere bisher nicht gemeldete Tätigkeiten gegen Entgelt erfragen.

Sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat und Sie keine Beschäftigung ausüben haben Sie nichts zu befürchten.

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6 Antworten

Klaus-Peteram 18.10.2012 | 11:25
Diese " Überprüfung " ist eine reine Routinebefragung die keinen Grund zur Besorgnis aufkommen lassen sollte. Vor allem dann nciht, wenn Sie weiterhin erkrankt sind und sich im Priinzip seit Bewilligung der Rente an ihrer gesundheitlichen Situation nichts geändert hat oder diese sich sogar noch verschlechtert hat. Sie werden diese Überprüfung jetzt alle 2 Jahre fast auf den Tag genau bekommen. Da können Sie sich schon mal drauf einstellen.. Man will in erster Linie mit dieser Überprüfung eine zwischenzeitlich und der DRV bisher nicht gemeldete Tätigkeit gegen Entgeld erfragen. Der med. Aspekt bei dieser Prüfung steht da im Hintergrund. Darum ist auch kein Formular zum Ausfüllen durch ihre behandelnden Ärzte dabei.... Sie bekommen dann - im Normalfall - innerh. weniger Tage von der DRV, Berlin dann einen Bescheid das ihre Rente weiter gezahlt wird. Habe das jetzt 3 x durch und es hat vom Absenden des ausgefüllten Formulars bis zum Bescheid der DRV nie länger als 3-4 Tage gedauert. War und bin darüber immer sehr erstaunt wie schnell das geht. Ausnahmen bestätigen diese Regel nur. Es KÖNNTE aber natürlich z.b. weiterer Klärungsbedarf ( wie z.b. eine Begutachtung ) seitens der DRV bestehen ,wenn Sie der DRV miiteilen das Sie zwischenzeitlich eine Beschäftigung aufgenommen haben - die den Rahmen des Erlaubten sprengt - und bisher der DRVn och nicht bekannt war. Und natürlich auch dann, wenn Sie im Gesundheitsfragebogen angebeten, das sich ihr Gesundheitszustand verbessert hat - aber wer macht das schon ? Wäre in ihrem Einzelfall aufgrund z.b. einer ganz speziellen Erkrankung eine Begutachtung von vornherein vom med. Dienst noch einmal nach einer gewissen Zeit vorgesehen gewesen ( dies wird gleich bei Zuerkennung der unfr. Rente in der Akte vermerkt ) , so hätte man ihnen dies jetzt gleich mitgeteilt. So ist jetzt erstmal keine Begutachtung geplant. Natürlich KÖNNTE wenn Sie angeben das sich ihr Zustand gebessert hat, dann im weiteren Verlauf eine Begutachtung der DRV noch angeraten erscheinen lassen. Bei Frage 5 gebe ich z.b. immer an, das sich am Gesundheitszutand nichts geändert hat. Wenn er sich bei ihnen aber noch weiter verschlechtert hat, sollten Sie dies auch ruhig so angebeten. Ihren Arzt brauchen Sie also jetzt nicht deswegen zu befragen.
Geheimratam 18.10.2012 | 12:20
Hallo, an Klaus-Peter, vielen Dank für Ihre Bemühungen und die ausführliche Beantwortung meiner Fragen, Danke. an ... Zu Ihrem Text: Beantworten Sie die Fragen Wahrheitsgemäß. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand sogar noch verschlechtert hat dürfte Ihnen bzgl. der Rente gar nichts passieren. an ...: Ich beantworte natürlich die Fragen wahrheitsgemäß. Ich wusste nicht, dass man nach der Rücksendung des Formulares Nachricht erhält, wenn die Erwerbsminderungsrente weitergezahlt wird. Das war mir nicht bekannt. Zudem fragte ich wie das mit der Frage Nr. 5 genau gemeint, weil mir das nicht klar war, bzw. klar ist.
R.A.am 18.10.2012 | 14:35
Zitat von Klaus-Peter anzeigenausblenden
Angenommen, man gibt an, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, besteht dann nicht die Gefahr, dass alleine deshalb eine erneute Begutachtung anberaumt werden könnte? Denn es könnte ja schließlich sein, dass bisher teilweise Erwerbsgeminderte Anspruch auf eine volle EM-Rente haben könnten. Ich selbst beziehe seit fast 10 Jahren eine BU-Rente nach altem Recht. Bisher blieb mir dieser Fragebogen erspart. Aber sollte ich auch mal so einen Fragebogen bekommen, hätte ich ehrlich gesagt gewisse "Bauchschmerzen" bei dieser Frage, da ich nicht besonders scharf auf eine erneute Begutachtung bin. Damit will ich solange warten, bis ich mich selbst für erwerbsunfähig halte. MfG
Klaus-Peteram 18.10.2012 | 17:48
Bei einer BU-Rente nach alten Recht und oder einer nur teilweisen EM-Rente gibt es diese Nachprüfungen meines Wissens nach ja auch gar nicht. In den "Genuss" dieser Nachprüfung kommen wohl auschließlich die voll und unbefristetet berenteten und dann auch nur die der DRV, Berlin. Insofern stellt sich die Beantwortung der Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand mit " Verschlechtreung " dann gar nicht und dies würde bei einem bereits voll berententen dann ja keine weiteren Fragen aufwerfen. Begutachtung denke ich wäre nur dann möglich, wenn diese Frage Nr. 5 z.b. " mit erheblicher Verbesserung " beantwortet werden würde. Selbst wenns stimmt macht das doch aber kein Mensch...
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