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Experten-Antwort

Fragen zum Übergangsgeld u. EM-Rente

von Nocturnal24.10.2017 | 02:54
677 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich habe zwei Fragen. Ich beziehe momentan volle befristete Erwerbsminderungsrente. 1. Wenn ich eine Umschulung genehmigt bekommen würde hätte ich ja dann Anspruch auf Übergangsgeld während der Umschulung und die Rente würde dann wegfallen. Ist das Übergangsgeld dann weniger als die Rente? 2. Sollte die Umschulung schief gehen oder danach leider weiterhin die Voraussetzung für die EM-Rente bestehen: Würde der Bezug von Übergangsgeld (wenn dieses niedriger ist) meinen Rentenanspruch reduzieren? Also wäre eine volle EM-Rente danach niedriger? Mit freundlichen Grüßen Nocturnal

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.10.2017 | 13:12

6 Antworten

Fortitude oneam 24.10.2017 | 06:36
Hallo, solange Sie EMR erhalten keine Umschulung. Alles andere ist Spekulation. Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Nocturnalam 24.10.2017 | 07:30
Und damit ich mich vorbereiten kann und nicht planlos da reinlaufe brauche ich diese Informationen...
=//=am 24.10.2017 | 10:21
WENN überhaupt eine Umschulung während des Bezugs einer EM-Rente bewilligt (eher unwahrscheinlich) und ÜG gezahlt wird, wird die Rente auf das ÜG angerechnet (nicht umgekehrt). Die Rente wird weitergezahlt. Wird durch eine Umschulung die Erwerbsminderung behoben, entfällt die Rente (Entzug).
Nocturnalam 24.10.2017 | 12:03
D.h. wenn die Rente auf das Übergangsgeld angerechnet wird hätte ich finanziell während einer Umschulung einen identischen Betrag zur Verfügung wie ich ihn nun mit voller EM-Rente habe? Habe ich dieses so richtig verstanden? Und da ich noch recht jung bin habe ich schon die Hoffnung, bzw. muss dieses Hoffnung haben, dass eine Umschulung möglich sein wird.... sonst kann ich mir gleich die Kugel geben.
=//=am 24.10.2017 | 12:55
Zitat von Nocturnal anzeigen
Ja, mindestens. Je nachdem wie hoch das ÜG und Ihre Rente ist. Bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen ja noch andere Leistungen als das ÜG dazu: Fahrtkosten, Kostenerstattung für Lehrmaterial (Bücher z.B.) etc. Auf der Webseite der DRV können Sie alles über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Formen, Kosten etc.). Schnellzugang zu dieser Seite auf der Startseite der DRV GANZ UNTEN "Berufliche Rehabilitation -LTA".
Nocturnalam 24.10.2017 | 13:14
Vielen Dank.
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