Hallo Micha,
zunächst sei gesagt, dass sich einige Fragen - wie bereits von anderen Usern dargestellt - aus der Rentenauskunft ablesen lassen. Auch der Rentenbeginn- bzw. Rentenhöhenrechner unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
beantwortet einiges.
Trotzdem will ich versuchen, eine kurze Antwort unter Berücksichtigung der getroffenen Angaben zu geben.
1. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen möglich. Für den Geburtsjahrgang 1962 ergeben sich dann 13,2% Abschlag
2. Ohne Abschläge ist die Altersrente für langjährig Versicherte bei einem Geburtsjahr 1962 mit 66 Jahren 8 Monaten möglich.
3. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre hier ab einem Alter von 61 Jahren und 8 Monaten mit 10,8% Abschlag möglich.
4. Ohne Abschläge ist diese Altersrente mit einem Alter ab 64 Jahren 8 Monaten möglich.
5. Auch bei einer Rente wegen Erwerbsminderung sind Abschläge zu erwarten, wenn diese Rente vor dem 65. Lebensjahr bezogen wird. Ggf. greift hier eine Sonderregelung, dazu sind die Angaben jedoch zu vage.
Die Fragen 6 bis 9b können nur allgemein beantwortet werden:
Sie können natürlich jederzeit einen Antrag auf Rente stellen. Da noch einige Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze für eine Altersrente vorliegt, wird dies sicher die Rente wegen Erwerbsminderung sein, wenn der Antrag jetzt gestellt wird. Richtig ist, dass Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung und Erwerbsminderung unterschiedliche Voraussetzungen haben und so für eine Rente wegen Erwerbsminderung das Vorliegen der Erwerbsminderung geprüft wird.
Liegt ein Schwerbeschädigtenausweis (GdB mindestens 50%) vor, besteht - vorausgesetzt, die sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt - ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Ein Wechsel von einer Altersrente in eine Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich.