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Experten-Antwort

Fragen zur Altersrente, Schwerbehindertenrente und Erwerbsminderungsrente

von Micha22.01.2023 | 17:29
219 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe Fragen zur Altersrente, Schwerbehindertenrente und Erwerbsminderungsrente Ich bin Jahrgang 1962 und habe 35 Jahre erfüllt (45 Jahre habe ich nicht erfüllt) 1. Mit welchem Alter kann ich die Altersrente mit Abschlägen erhalten UND wie hoch sind die Abschläge? 2. Mit welchem Alter kann ich die Altersrente ohne Abschläge erhalten? 3. Mit welchem Alter kann ich die Schwerbehindertenrente mit Abschlägen erhalten UND wie hoch sind die Abschläge? 4. Mit welchem Alter kann ich die Schwerbehindertenrente ohne Abschläge erhalten? 5. Ist die Erwerbsminderungsrente immer ohne Abschläge? 6. Ein Facharzt hat mir empfohlen einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, dann hätte ich einen Rechtsanspruch auf die Schwerbehindertenrente. Stimmt das so? 7. Stimmt es, dass wenn ich einen Schwerbehindertenausweis habe, die Schwerbehindertenrente Safe ist, da die DRV keine weiteren ärztliche Überprüfungen veranlasst? 8. Ein anderer Facharzt hat mir empfohlen, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da ich dauerhaft arbeitsunfähig bin. Die AU wird durch den Facharzt immer um 4 Wochen verlängert und von mir an das Jobcenter geschickt. Allerdings ist laut Information eines Bekannten von mir, die Erwerbsminderungsrente damit noch lange nicht safe, da die DRV, anders als bei der Schwerbehindertenrente, umfangreiche Überprüfungen des Gesundheitszustandes veranlassen kann und 50% aller Anträge ablehnt. Stimmt das so? 9a. Ein Bekannter hat mir den Tipp gegeben einfach mal alle 3 Renten (also die Altersente mit Abzügen, die Schwerbehindertenrente und die Erwerbsminderungsrente) schriftlich mit einem 3 Zeiler bei der DRV, per Einschreiben mit Rückschein beweissicher zu beantragen und schauen, welche Rente bewilligt wird. 9b. Sollte die DRV nur die niedrigere Altersrente oder Schwerbehindertenrente bewilligen, soll ich nach ca. 6 Monaten einen neuen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente stellen. Ist das so möglich? Kann man also von der Altersrente und der Schwerbehindertenrente in die höhere Erwerbsminderungsrente wechseln? Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe :)

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha,

zunächst sei gesagt, dass sich einige Fragen - wie bereits von anderen Usern dargestellt - aus der Rentenauskunft ablesen lassen. Auch der Rentenbeginn- bzw. Rentenhöhenrechner unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

beantwortet einiges.

Trotzdem will ich versuchen, eine kurze Antwort unter Berücksichtigung der getroffenen Angaben zu geben.

1. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen möglich. Für den Geburtsjahrgang 1962 ergeben sich dann 13,2% Abschlag

2. Ohne Abschläge ist die Altersrente für langjährig Versicherte bei einem Geburtsjahr 1962 mit 66 Jahren 8 Monaten möglich.

3. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre hier ab einem Alter von 61 Jahren und 8 Monaten mit 10,8% Abschlag möglich.

4. Ohne Abschläge ist diese Altersrente mit einem Alter ab 64 Jahren 8 Monaten möglich.

5. Auch bei einer Rente wegen Erwerbsminderung sind Abschläge zu erwarten, wenn diese Rente vor dem 65. Lebensjahr bezogen wird. Ggf. greift hier eine Sonderregelung, dazu sind die Angaben jedoch zu vage.

Die Fragen 6 bis 9b können nur allgemein beantwortet werden:

Sie können natürlich jederzeit einen Antrag auf Rente stellen. Da noch einige Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze für eine Altersrente vorliegt, wird dies sicher die Rente wegen Erwerbsminderung sein, wenn der Antrag jetzt gestellt wird. Richtig ist, dass Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung und Erwerbsminderung unterschiedliche Voraussetzungen haben und so für eine Rente wegen Erwerbsminderung das Vorliegen der Erwerbsminderung geprüft wird.

Liegt ein Schwerbeschädigtenausweis (GdB mindestens 50%) vor, besteht - vorausgesetzt, die sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt - ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Ein Wechsel von einer Altersrente in eine Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha ,

für eine Beratung sind in der Regel 30 Minuten vorgesehen. Dies ist jedoch keine starre Vorgabe . Sollte eine Beratung mal länger dauern , wird kein Berater*in eine Beratung einfach so abbrechen . Natürlich sollte die Beratung eine angemessene Dauer haben , da teilweise das Angebot an Präsenzterminen nicht im Überfluss vorhanden ist . Das variiert jedoch von Träger zu Träger.

Unterschiedlich gehandhabt wird, wer bei den Trägern die Termine vergibt.

Daher kann bei eine Terminvereinbarung , die z.B. über einen Berater*in läuft, gut eingeschätzt werden , ob ggf. auch ein Doppeltermin notwendig wird , der dann auch gebucht werden kann , sofern es das Terminangebot zulässt. Dreifachtermine sind eher selten notwendig.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

13 Antworten

Warumam 22.01.2023 | 17:33
Gehen Sie mit so vielen Fragen nicht in eine Rentenberatungsstelle. Kein Wunder, dass hier keine Bescheide mehr rausgehen, wenn hier eine Fragen-Katalog kommt.
Melliam 22.01.2023 | 17:35
Die Antworten zum Rentenbeginn können Sie ganz alleine per Rentenbeginnrechner im Internet ermitteln.
Fritzam 22.01.2023 | 17:39
Als erstes ist die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Und danach meinetwegen die zeitigste Schwerbehindertenrente , wenn Sie erst mal den Ausweis in der Hand haben. Andersrum geht es nicht. Safe ist gar nichts, außer die Schwerbehindertenrente wenn man einen gültigen Schwerbehindertenausweis hat. Und ein Zwei-Zeiler reicht nicht. Die umfangreichen Anträge können Sie sich gerne herunterladen oder Sie gehen, wie bereits empfohlen, in eine Rentenberatungsstelle.
W°lfgangam 22.01.2023 | 17:45
Hallo, ich habe Fragen zur Altersrente, Schwerbehindertenrente und Erwerbsminderungsrente Ich bin Jahrgang 1962 und habe 35 Jahre erfüllt (45 Jahre habe ich nicht erfüllt) 1. Mit welchem Alter kann ich die Altersrente mit Abschlägen erhalten UND wie hoch sind die Abschläge? 2. Mit welchem Alter kann ich die Altersrente ohne Abschläge erhalten? 3. Mit welchem Alter kann ich die Schwerbehindertenrente mit Abschlägen erhalten UND wie hoch sind die Abschläge? 4. Mit welchem Alter kann ich die Schwerbehindertenrente ohne Abschläge erhalten? 5. Ist die Erwerbsminderungsrente immer ohne Abschläge? 6. Ein Facharzt hat mir empfohlen einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, dann hätte ich einen Rechtsanspruch auf die Schwerbehindertenrente. Stimmt das so? 7. Stimmt es, dass wenn ich einen Schwerbehindertenausweis habe, die Schwerbehindertenrente Safe ist, da die DRV keine weiteren ärztliche Überprüfungen veranlasst? 8. Ein anderer Facharzt hat mir empfohlen, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da ich dauerhaft arbeitsunfähig bin. Die AU wird durch den Facharzt immer um 4 Wochen verlängert und von mir an das Jobcenter geschickt. Allerdings ist laut Information eines Bekannten von mir, die Erwerbsminderungsrente damit noch lange nicht safe, da die DRV, anders als bei der Schwerbehindertenrente, umfangreiche Überprüfungen des Gesundheitszustandes veranlassen kann und 50% aller Anträge ablehnt. Stimmt das so? 9a. Ein Bekannter hat mir den Tipp gegeben einfach mal alle 3 Renten (also die Altersente mit Abzügen, die Schwerbehindertenrente und die Erwerbsminderungsrente) schriftlich mit einem 3 Zeiler bei der DRV, per Einschreiben mit Rückschein beweissicher zu beantragen und schauen, welche Rente bewilligt wird. 9b. Sollte die DRV nur die niedrigere Altersrente oder Schwerbehindertenrente bewilligen, soll ich nach ca. 6 Monaten einen neuen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente stellen. Ist das so möglich? Kann man also von der Altersrente und der Schwerbehindertenrente in die höhere Erwerbsminderungsrente wechseln? Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe :)
Gehen Sie mit so vielen Fragen nicht in eine Rentenberatungsstelle. Kein Wunder, dass hier keine Bescheide mehr rausgehen, wenn hier eine Fragen-Katalog kommt.
...zugegeben, das Lesen dauert länger, als die Antworten aus der Rentenauskunft abzuleiten - summiert sich auf u 10 Min. auf ...was macht der Berater nur mit der Restzeit aus dem Beratungstermin? ;-) Gruß w.
DRVam 22.01.2023 | 18:20
Lesen Sie Ihre Rentenauskunft und die Hälfte Ihrer Fragen ist beantwortet. Ob der Experte die Zeit findet, Ihren Fragenkatalog abzuarbeiten wird sich morgen herausstellen. Grundsätzlich sollte man aber bei derart vielen Fragen einen Termin (telefonisch, per Video oder in Präsenz) bei der Rentenversicherung machen, da dort aufgrund Ihres Versicherungsverlaufes individuell konkret geantwortet werden kann und nicht wie hier nur allgemeine, spekulative Auskünfte gegeben werden können. Insbesondere sollte man nicht auf Bekannte hören, die keinen blassen Schimmer vom Rentenrecht haben.
Abschlägeam 23.01.2023 | 08:51
Rentenbeginnrechner, der auch einen GdB >=50 berücksichtigt https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Voraussetzung und Hinweise für Erwerbsminderung (was nichts mit Schwerbehinderung zu tun hat) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Online-Antragsformulare für alle Rentenarten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Beratungsstellen finden: gleich rechts hier auf der Seite
Michaam 20.02.2023 | 14:13
Zitat von W°lfgang anzeigen
W°lfgang schrieb

Hallo,

ich habe Fragen zur Altersrente, Schwerbehindertenrente und Erwerbsminderungsrente

Ich bin Jahrgang 1962 und habe 35 Jahre erfüllt (45 Jahre habe ich nicht erfüllt)

1. Mit welchem Alter kann ich die Altersrente mit Abschlägen erhalten UND wie hoch sind die Abschläge?

2. Mit welchem Alter kann ich die Altersrente ohne Abschläge erhalten?

3. Mit welchem Alter kann ich die Schwerbehindertenrente mit Abschlägen erhalten UND wie hoch sind die Abschläge?

4. Mit welchem Alter kann ich die Schwerbehindertenrente ohne Abschläge erhalten?

5. Ist die Erwerbsminderungsrente immer ohne Abschläge?

6. Ein Facharzt hat mir empfohlen einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, dann hätte ich einen Rechtsanspruch auf die Schwerbehindertenrente. Stimmt das so?

7. Stimmt es, dass wenn ich einen Schwerbehindertenausweis habe, die Schwerbehindertenrente Safe ist, da die DRV keine weiteren ärztliche Überprüfungen veranlasst?

8. Ein anderer Facharzt hat mir empfohlen, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da ich dauerhaft arbeitsunfähig bin. Die AU wird durch den Facharzt immer um 4 Wochen verlängert und von mir an das Jobcenter geschickt. Allerdings ist laut Information eines Bekannten von mir, die Erwerbsminderungsrente damit noch lange nicht safe, da die DRV, anders als bei der Schwerbehindertenrente, umfangreiche Überprüfungen des Gesundheitszustandes veranlassen kann und 50% aller Anträge ablehnt. Stimmt das so?

9a. Ein Bekannter hat mir den Tipp gegeben einfach mal alle 3 Renten (also die Altersente mit Abzügen, die Schwerbehindertenrente und die Erwerbsminderungsrente) schriftlich mit einem 3 Zeiler bei der DRV, per Einschreiben mit Rückschein beweissicher zu beantragen und schauen, welche Rente bewilligt wird.

9b. Sollte die DRV nur die niedrigere Altersrente oder Schwerbehindertenrente bewilligen, soll ich nach ca. 6 Monaten einen neuen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente stellen. Ist das so möglich?

Kann man also von der Altersrente und der Schwerbehindertenrente in die höhere Erwerbsminderungsrente wechseln?

Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe :)[/quote]

Gehen Sie mit so vielen Fragen nicht in eine Rentenberatungsstelle. Kein Wunder, dass hier keine Bescheide mehr rausgehen, wenn hier eine Fragen-Katalog kommt.[/quote]

...zugegeben, das Lesen dauert länger, als die Antworten aus der Rentenauskunft abzuleiten - summiert sich auf u 10 Min. auf ...was macht der Berater nur mit der Restzeit aus dem Beratungstermin? ;-)

Gruß

w.

Gehen Sie mit so vielen Fragen nicht in eine Rentenberatungsstelle. Kein Wunder, dass hier keine Bescheide mehr rausgehen, wenn hier eine Fragen-Katalog kommt.
...zugegeben, das Lesen dauert länger, als die Antworten aus der Rentenauskunft abzuleiten - summiert sich auf u 10 Min. auf ...was macht der Berater nur mit der Restzeit aus dem Beratungstermin? ;-) Gruß w.
Hallo, ich habe zwei kurze Fragen auch an @ Experten-Antwort: 1. Wie viel Zeit hat ein DRV-Berater für eine Beratung? 2. Kann man vorab telefonisch auch einen Doppel oder Dreifachtermin bei der DRV vereinbaren, so dass bei komplizierten Sachverhalten, der Berater auf jeden Fall genug Zeit für eine perfekte Beratung hat?
ThomasRam 20.02.2023 | 15:18
Zitat von Micha anzeigen
Hallo, ... Kann man also von der Altersrente und der Schwerbehindertenrente in die höhere Erwerbsminderungsrente wechseln? Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe :)
Gehen Sie mit so vielen Fragen nicht in eine Rentenberatungsstelle. Kein Wunder, dass hier keine Bescheide mehr rausgehen, wenn hier eine Fragen-Katalog kommt.
...zugegeben, das Lesen dauert länger, als die Antworten aus der Rentenauskunft abzuleiten - summiert sich auf u 10 Min. auf ...was macht der Berater nur mit der Restzeit aus dem Beratungstermin? ;-) Gruß w.
Hallo, ich habe zwei kurze Fragen auch an @ Experten-Antwort: 1. Wie viel Zeit hat ein DRV-Berater für eine Beratung? 2. Kann man vorab telefonisch auch einen Doppel oder Dreifachtermin bei der DRV vereinbaren, so dass bei komplizierten Sachverhalten, der Berater auf jeden Fall genug Zeit für eine perfekte Beratung hat?
1. 90 Minuten, siehe 2. 2. Intensivberatung per Video, siehe Finanztestartikel: https://www.test.de/Rentenberatung-im-Test-4802848-0/
Abschlägeam 20.02.2023 | 15:18
Wenn Sie und Ihre Ärzte meinen, bei Ihnen liegt eine Erwerbsminderung vor, dann sollten Sie zunächst den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Diese wird - wenn sie denn bewilligt wird - durch Zurechnungszeiten eigentlich immer höher sein als eine Altersrente. Wenn Sie dies 'formlos' machen, wird Ihnen das Paket Antragsformulare zugeschickt. Sie kommen nicht darum herum diese auszufüllen. Sie können aber auch einen Termin zur Antragsaufnahme beantragen. Dann wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages geholfen. Ändert aber auch nichts daran, dass Sie Unterlagen für die Beantwortung der Fragen parat haben müssen. Die benötigten Formulare selbst können Sie sich vorab anschauen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Und die anderen Fragen (vorgezogene Altersrente mit oder ohne GdB) können Sie klären, während sie auf die Bewilligung einer EM-Rente warten und dann ggfs nutzen, falls doch keine Erwerbsminderung vorliegt.
ThomasRam 20.02.2023 | 15:19
Zitat von ThomasR anzeigen
Gehen Sie mit so vielen Fragen nicht in eine Rentenberatungsstelle. Kein Wunder, dass hier keine Bescheide mehr rausgehen, wenn hier eine Fragen-Katalog kommt.
...zugegeben, das Lesen dauert länger, als die Antworten aus der Rentenauskunft abzuleiten - summiert sich auf u 10 Min. auf ...was macht der Berater nur mit der Restzeit aus dem Beratungstermin? ;-) Gruß w.
Hallo, ich habe zwei kurze Fragen auch an @ Experten-Antwort: 1. Wie viel Zeit hat ein DRV-Berater für eine Beratung? 2. Kann man vorab telefonisch auch einen Doppel oder Dreifachtermin bei der DRV vereinbaren, so dass bei komplizierten Sachverhalten, der Berater auf jeden Fall genug Zeit für eine perfekte Beratung hat?
1. 90 Minuten, siehe 2. 2. Intensivberatung per Video, siehe Finanztestartikel: https://www.test.de/Rentenberatung-im-Test-4802848-0/ Ach ja, ein Protokoll hinterher gibts auch noch ...
Zitat von ThomasR anzeigen
Das merkt allerdings der routinierte Vorsorgeberater der DRV BaWü innerhalb von 5 Minuten dass es nicht um diese Vorsorgeberatung geht, sondern um eine stinknormale 0815 Beratung. Damit wird er/sie sich nicht vom cleveren Kunden "verarschen" lassen, sondern die Vorsorgeberatung rasch mit dem Hinweis auf die Normalberatung beenden. Auf jeden Fall wird er diesem Kunden keine 90 Minuten schenken....... Vor allem wenn er in BaWü merkt dass es ein "besonders kluger Bürger" aus einem ganz anderen Bundesland ist. Glaubt eigentlich einer, dass die Vorsorgeberater in BW so strunzdoof sind, dass die das nicht erkennen?
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