Hallo Sybille, der von ;-) gezeigte Link informiert Sie ausführlich über die arbeitsmaktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung. In kürze zusammen gefasst bedeutet das folgendes: Es gibt keine Arbeitsmarktrente, sondern lediglich eine dem Arbeitsmarkt geschuldete Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn aus Gesundheitsgründen lediglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet werden müsste. Können Sie ein verbliebenes Leistungsvermögen (3-6 Stinden) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen, prüft die Rentenversicherung, ob ggf. eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen ist.