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Experten-Antwort

Fragen zur berufl. Umschulung.

von helli23.03.2011 | 14:55
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich bin 40, gelernter Kaufmann, 60% Schwerbehindert und arbeite seit 25 Jahren in Vollzeit. Die letzten 3 Jahre hatte ich große Probleme (gesundheitlich). Krankengeld, Teilzeitjob,ALG1 etc. Mein Arzt meinte, ich sollte mich beruflich umorientieren. Für eine Umschulung wäre es nicht zu spät mit 40. Meine Fragen hierzu: Ich war schon 2008 auf Reha für 6 Wochen. -Muß ich wieder auf Reha? oder reichen die Atteste von meinen Ärzten? -Bekomme ich Übergangsgeld? Bei der Antragsstellung bin ich wohl schon ALG1! -Wie wird mein Übergangsgeld berechnet? Oder ist dies mein jetziges ALG1? -Wie lange würde ein Übergangsgeld max. gezahlt? -Ruht mein ALG1-Anspruch während des Übergangsgeldes? PS: Eine Rente ist kein Thema. Davon kann ich nicht Leben. Ich muß schauen, dass ich wieder einen Job finde, wo ich wieder voll arbeiten kann. Deshalb eine berufliche Umorientierung! Danke helli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo helli,

ob und inwieweit eine Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) für Sie in Betracht kommt, entscheidet Ihr Rentenversicherungsträger anhand Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Er prüft hierbei insbesondere, ob Sie auf Dauer Ihrer erlernten bzw. überwiegend ausgübten Berufstätigkeit weiter nachgehen können, ggf. auch durch eine medizinische Leistung der Rehabilitation (Kur).

Sollte sich die Notwendigkeit einer beruflichen Neuorientierung bestätigen und für Sie eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation (z.B. eine Umschulung) in Betracht kommen, erhalten Sie als Leistung zum Lebensunterhalt Übergangsgeld.

Sofern Sie in den letzen 3 Jahren vor Beginn der Maßnahme gearbeitet haben, erfolgt die Berechnung des Übergangsgeldes nach dem letzten Arbeitsentgelt. Dieses Entgelt wird bei beruflichen Maßnaßmen der Rehabilitation immer verglichen mit dem aktuellen Tarifentgelt aus dem Vormonat vor Beginn der Maßnahme. Der höhere Wert ist dann die Berechnungsgrundlage.

Das Übergangsgeld wird für die Dauer der bewilligten Maßnahme gezahlt. In dieser Zeit ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bitte wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung auf Leistungen zur Rehabilitiation direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Nixam 23.03.2011 | 19:31
Meine Fragen hierzu: Ich war schon 2008 auf Reha für 6 Wochen. -Muß ich wieder auf Reha? oder reichen die Atteste von meinen Ärzten? ANTWORT: NEIN SIE MÜSSEN KEINE ERNEUTE MEDIZINISCHE REHA MACHEN. -Bekomme ich Übergangsgeld? Bei der Antragsstellung bin ich wohl schon ALG1! SIE WERDEN ÜBERGANGSGELD ERHALTEN. DIESES BERECHNET SICH AUS DEM TARIFENTGELT UND ES WIRD EINE VERGLEICHSBERECHNUNG MIT IHREM TATSÄCHLICHEN ARBEITSENTGELT VORGENOMMEN.WENN SIE KEINE KINDER UNTER 18 JAHREN HABEN, BEKOMMEN SIE 68% VOM LETZTEN NETTOENTGELT, SONST BEI KINDER UNTER 18 JAHREN ERHALTEN SIE 75% VOM LETZTEN NETTOENTGELT. -Wie wird mein Übergangsgeld berechnet? Oder ist dies mein jetziges ALG1? ANTWORT SIEHE OBEN! -Wie lange würde ein Übergangsgeld max. gezahlt? DAS ÜBERGANGSGELD WIRD FÜR DIE GESAMTE DAUER DER UMSCHULUNG GEZAHLT. EINE HÖCHSTDAUER (WIE ETWA BEIM ALGI, GIBT ES HIER NICHT!) -Ruht mein ALG1-Anspruch während des Übergangsgeldes? YES! PS: Eine Rente ist kein Thema. Davon kann ich nicht Leben. Ich muß schauen, dass ich wieder einen Job finde, wo ich wieder voll arbeiten kann. Deshalb eine berufliche Umorientierung! ICH WÜNSCHE IHNEN VIEL ERFOLG BEI IHRER UMSCHULUNG! VIELE GRÜßE NIX
Elisabetham 23.03.2011 | 21:49
Hallo Nix , dein Beitrag hat sich so easy angehört und ich selbst habe nur Schwierigkeiten damit. So eine normale med. Reha dient doch die Gesundheit zu verbessern aber wenn man eine Teilhabe will, dann muss man doch die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Dies wird doch in einer normalen med. Reha gar nicht beurteilt, weil diese Fragestellung gar nicht vorliegt. Nimm mir bitte diese Frage nicht übel . Ich möchte mich trotz Dauerrente auch eingliedern und habe überhaupt keine Ideen und Hilfe habe ich 0.
Nixam 24.03.2011 | 06:50
Hallo Elisabeth! Aus Ihrem Beitrag konnte ich keine Frage erkennen. Helli möchte eine Umschulung durchführen. Diese Umschulung kann er - wenn die medizinischen Voraussetzungen - in der ärztlichen Untersuchung geprüft und als erfüllt befunden wurden - auch ohne eine vorherige medizinische Leistung durchführen. Es ist keine Pflicht, vor der Leistung zur Teilhabe an einer medizinischen Reha teilzunehmen. Bei Fragen, wie Sie bei Bezug einer Dauerrente in Bezug auf eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben vorgehen, wenden Sie sich bitte in Form eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Ihren RV-Träger. Dieser bewertet anhand Ihres Rentenvorgangs, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Ihrem Fall sinnvoll ist und Aussicht auf Erfolg hat. Viele Grüße Nix
Elisabetham 24.03.2011 | 22:04
Hallo Nix, wie ist denn eine Teilhabe ohne med.Rreha möglich?
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