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Fragwuerdige Praxis/Unfreiwillige Erwerbsminderungsrente

von ferrero, nina24.10.2011 | 15:32
3130 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, in einer Veröffentlichung über rechtliche Sachen konnte man lesen , dass es nicht der üblichen rechtlichen Praxis entspreche komplett gegen den Willen des Betroffenen in Rente geschickt zu werden, zumal gut 30 Jahre vor dem landesüblichen Rentenalter. Also was kann man bloss machen, wenn es trotzdem passiert, das Jobcenter oder Sozialamt Frühverrenten ? Übrigens ohne zu prüfen ob vorher noch Reha oder so möglich werden. gruss nina

6 Antworten

Alltagsbegleiteram 24.10.2011 | 15:57
Wenn der beratungsärztliche Dienst der Rentenversicherung dem Gutachten des ärztlichen Dienstes des Arbeitsamtes zustimmt, ist es legal auch sehr junge Leute in die volle Erwerbsminderungsrente „abzuschieben“. Die Rente ist eine vorrangige Leistung. Wenn also eine volle Erwerbsminderung laut ärztlichem Gutachten vorliegt, muss der Versicherte die Rente in Anspruch nehmen. Es gibt natürlich Möglichkeiten, dagegen anzugehen: Sie können zunächst dem Verwaltungsakt des Jobcenters widersprechen. Wenn die Entscheidung dort nach Aktenlage gefällt wurde, können Sie eine tatsächliche Begutachtung fordern. Sie können gegen die Entscheidung klagen und das ärztliche Gutachten anzweifeln und ein Gegengutachten einreichen. Sie können im Rahmen des Rentenantrages Belege einreichen, warum keine volle Erwerbsminderung vorliegen kann (z.B. Arztbericht Ihres behandelnden Facharztes) und eine Reha daher gute Erfolgsaussichten haben wird. Und auch hier können Sie ein weiteres Gutachten einfordern. Sie können einen (400,- Euro) Job annehmen. Damit können Sie beweisen, dass zumindest eine teilweise Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Myriam 24.10.2011 | 16:14
Eine Reha kann unabhängig von einer Verrentung beantragt werden und sie können auch bei Bezug voller EM-Rente Vollzeit arbeiten und die Gutachter Lügen strafen.
Feliam 25.10.2011 | 09:00
Ein Sozial- oder Arbeitsamt oder die Krankenkasse kann niemanden gegen seinen Willen in Rente schicken. Die Antragstellung ist immer eine höchstpersönliche Angelegenheit des Versicherten. Allerdings können diese Ämter unter Androhung von Sanktionen (Einstellung der Leistungen) die Rentenbeantragung "erzwingen". Eine Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente vorliegen, trifft jedoch allein die Rentenversicherung.
ferrero, ninaam 25.10.2011 | 14:49
Na danke , dass ist ja alle sehr trostlos. Widerspruch und Rehaantrag, dass habe ich natürlich alles ausprobiert und mit dem 400- Euro Job ist deshalb gemein, weil die Grundsicherung auch noch so merkwürdig berechnet wird, dass man es sich absolut nicht leisten kann, für so wenig Geld zu arbeiten. Einfach vorsinflutlich diese Regelung, Ich glaube dahinter steckt bloss die Lobby privater Versicherer, die ein Abschreckmodell brauchen, damit die Leute teure und sinnlose Berufsunfähigkeitsversicherungen abschliessen, die dann aber nicht ausgezahlt werden, weil man ja immer noch irgendeine Arbeit machen kann. Ich finde es total abwegig und unmoralisch zwangszuberenten, zumal nachweislich nichts mehr zur aktivierung dieser Leute gemacht wird. Ciao Demokratie
KSCam 27.10.2011 | 17:23
Was ist eigentlich Ihr Anliegen? Natürlich gibt es traurige Fallkonstellationen. Aber es gibt in diesem Land halt auch viele Menschen, die aus verschiedensten Gründen nicht arbeiten können, die bislang nicht viele Beiträge haben und deren Leben vom Staat finanziert wird. Und bei vilen von denen, würde auch eine oder mehrere rehamaßnahmen nicht helfen.... Soll man da für unnötige Maßnahmen Geld verplempern? Soll man die Grundsicherung verdoppeln? Was schlagen Sie vor, bzw. was bezwecken Sie mit Ihrem Beitrag? Sie wissen hier ist kein Diskussionsforum, sondern es geht um Rentenfragen!
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