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Experten-Antwort

Frauenrente

von Y+H08.02.2015 | 01:09
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8 Antworten

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Hallo, gibt es die Frauenrente ab 60 Jahren noch? Ich bin Jahrgang 1954 und seit über 45 Jahre berufstätig. Kann ich mit 63 in Rente gehen? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Y+H,

wie Matze72 schon richtig erklärt hat, ist die Altersrente für Frauen ab Jahrgang 1952 nicht mehr möglich.

Welche Altersrente Sie statt dessen in Anspruch nehmen können, hängt davon ab, welche Voraussetzungen Sie erfüllen.

Fordern Sie eine individuelle aktuelle Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Matze72am 08.02.2015 | 08:53
1.) Nein, die Altersrente für Frauen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Frau vor dem 01.01.1952 geboren ist. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__237a.html 2.) Nutzen Sie den Rentenbeginnrechner, um den frühstmöglichen Rentenbeginn (mit/ohne Abschläge) zu bestimmen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… 3.) Bei "45 Berufsjahren" wird wohl die Wartezeit von 45 Jahren für eine "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" erfüllt sein. Sie können sich auch eine "Rentenauskunft" anfordern. Da steht dann auch zu jeder Altersrente, wann der frühstmögliche Beginn (mit/ohne Abschläge) ist und ob die spezielle Wartezeit der einzelnen Altersrente erfüllt ist.
Caroam 08.02.2015 | 10:43
Wenn Sie 54 geb. sind und 45 Beitragsj. haben können Sie mit 63 u 4 Monate in Rente ohne Abschlag. Schönen Sonntag noch
Konrad Schießlam 08.02.2015 | 11:12
Weiß schon was Sie meinen. Frauenrente gab es noch nie, Sie meinen natürlich Rente für Frauen, da genügten schon 15 Jahre Beitragszeit. Es mussten auch 121 Monate nach dem 40.LJ sein. Ab Jahrgang 1952 gestrichen ebenfalls die Rente wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeit. Für Sie gilt m.E, Rente mit 65 abschlagsfrei, mit 63 Jahren 7,2% Abschlag. Neuerdings auch die Nahles Fehlzündung wenn die sonstige Voraussetzung stimmt, Rente mit 63 abschlagsfrei. MfG.
KSCam 08.02.2015 | 11:40
warum Schiko verwirren Sie die Menschen mit der Aussage "Rente mit 63 abschlagsfei"? Das stimmt doch nicht beim Jahrgang 54, da sind es 4 Monate später - das hat Caro schon ne halbe Stunde vor Ihrem Beitrag richtig ausgeführt. Auch die Aussage "mit 65 abschlagsfrei" ist falsch, ebenso die 7,2% Abschlag mit 63, da sind es nämlich 9,6% beim Jahrgang 54. Diesmal lagen Sie so ziemlich in allem was Sie schrieben komplett daneben. Si tacuiesses,............
Konrad Schießlam 08.02.2015 | 14:25
Entschuldigung, dass ich Sie verwirrt habe. Mit der Bemerkung Si tacuiesses, verwirren Sie mich auch. MfG.
GroKoam 08.02.2015 | 17:37
Na Konny wieder mal zu viel Weißbier.
senf-dazuam 09.02.2015 | 09:17
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisse… Si tacuisses, philosophus mansisses. „Wenn du geschwiegen hättest, so wärest du ein Philosoph geblieben.“
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