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Experten-Antwort

Freiberufl. tätig, Minijob + Rentenversicherung

von Mo24.11.2016 | 19:34
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2 Antworten

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Hallo! Ich arbeite freiberuflich als Nachhilfelehrerin. Bisher habe ich im Monat nur bis 450€ verdient und bin daher von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ab dem nächsten Jahr werde ich monatlich mehr verdienen (auf 12 Monate gesehen ca. 1200 brutto/Monat, also Umsatz) und bin somit versicherungspflichtig. Nebenbei möchte ich wahrscheinlich noch einen Minijob (nicht Nachhilfe) aufnehmen. Zudem erhalte ich Witwenrente. Wie wird der Rentenbeitrag dann berechnet? Gilt Brutto (Umsatz) oder Netto (Gewinn) für die Berechnung und wird ein Minijob zum Gewinn dazugerechnet? Auf die Witwenrente bezahle ich ja schon einen Rentenbeitrag, oder? LG Mo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mo,

„W*lfgang“ hat das von Ihnen angesprochene Thema aus meiner Sicht bereits in den Grundzügen zutreffend dargestellt. Für detailliertere bzw. individuellere Informationen empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 24.11.2016 | 19:55
Hallo Mo, das Thema ist etwas komplexer, dennoch versuche ich es Ihnen vereinfacht darzustellen. 1. Ein versicherungspflichtiger Minijob neben eine hauptberuflichen versicherungspflichtigen (selbständigen) Tätigkeit wäre zunächst unsinnig, wenn da nicht die Witwenrente wäre. Ein versicherungsfreier Minijob wird voll als Einkommen bei der Witwenrente gerechnet, beim versicherungspflichtigen zählen nur 60 % als Einkommen – bei nur 16,65 EUR mtl. Eigenbeitrag ein gutes Geschäft für die Witwenrente. 2. Der Rentenbeitrag aus versicherungspflichtiger selbständiger Tätigkeit wird vom steuerrechtlichen Gewinn ermittelt – davon zz. 18,7 % als eine Möglichkeit. Daneben besteht die Wahl, auch den sogenannten Mittelbeitrag (um die 550 EUR mtl.) zu zahlen – bei dem kleinen Einkommen natürlich nicht ernsthaft diskutabel. 3. Auch für die Witwenrente wird der steuerrechtliche Gewinn als Einkommen herangezogen MINUS knapp 40 % Pauschalabzug (neben dem bereits erwähnten Minijob). > Auf die Witwenrente bezahle ich ja schon einen Rentenbeitrag ??? Sie meinen vielleicht KV/PV-Beiträge und ggf. Steuern, aber keine Rentenbeiträge. Sofern Sie aus Sicht Krankenkasse als freiwillig Versicherte jetzt/künftig zu führen sind, wäre auch das in Vorgesprächen zur künftigen Beitragssituation zu klären. Was da in der Summe alles übrig bleibt, ist Inhalt eines Beratungsgespräch. Gruß w.
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