Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiberuflich Beitragsbefreit oder auch nicht

von André15.07.2010 | 15:05
2102 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin seit fast einem Jahr freiberuflich im Medienbereich tätig. Habe viele unterschiedliche Aufraggeber und arbeite projektbezogen, meist nur einen Tag an einem Projekt und stelle dann eine Rechnung. Ganz einfach. Da manche Firmen einen Nachweis für die Rentenbeitragsbefreiung oder einen Künstlersozialkassen-Nachweis haben möchten habe ich mir einen Nachweis der Rentenversicherung besorgt. Denn bei der Krankenkasse und dem Finanzamt gelte ich als künstlerischer Freiberufler. Und in der Künstlersozialkasse bin ich nicht. Das ging innerhalb von zwei Tagen, also sehr schnell, da meine Situation sehr eindeutig ist. Dann hatte ich einen Auftrag in einem anderen Bundesland und zeigte dem Auftraggeber dort meine Beitragsbefreiungs-Bescheinigung. Die haben sie dort aber nicht anerkannt, was mir schleierhaft war und stellten ihrerseits einen Antrag auf eine Statusfeststellung für mich. Dieser Antrag enthält nun dieselben Fragen wie der den ich bei der Rentenversicherung eingereicht hatte und auch die geforderten Nachweise (Rechnungen ect.) die eingereicht wurden waren dieselben. Also der Antrag wurde eingereicht und solange es keine Bestätigung meiner Beitragsbefreiung gibt, behält mein Auftraggeber 40% der Gage ein. Ich warte nun schon seit über drei Monaten auf das Eintreffen der Bestätigung, die ich ja eigentlich schon vor dem Auftrag bei dieser Firma von der Rentenversicherung bekommen hatte. Nun kann ich auch nirgends nachfragen da alle Servicenummern ständig besetzt sind. Und mein damaliger Auftraggeber bemüht sich nun auch nicht sonderlich um eine Beschleunigung der Betätigung. Was kann ich tun? Und was passiert wenn aus unerfindlichen Gründen beim zweiten Antrag nun eine Beitragsbefreiung nicht bestätigt wird. Und was passiert wenn ich nun in die Künstlersozialkasse aufgenommen würde. Würde mich sehr freuen wenn jemand Antwort weiss, denn ich bin nicht der einzige medienschaffende Freiberufler der so seine Probleme damit hat. André

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von RFn ist nichts mehr hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

RFnam 15.07.2010 | 20:28
Zur Konkretisierung: Bei der Statusfeststellung geht es nur darum festzusstellen, ob das Verhältnis zwischen Ihrem Auftraggeber und Ihnen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder ein Verhältnis zwischen einem Auftraggeber und einem selbständigen Auftragnehmer entspricht. Es geht dabei nicht um den vorhandenen Bescheid. Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Befreiungsbescheid haben, sondern einen Bescheid darüber, dass Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit keiner Versicherungspflicht nach § 2 SGB VI unterliegen. Im allgemeinem Sprachgebrauch wird von den Selbständigen diese Tatsache verwischt, aber zwischen einer Befreiung von der Versicherungspflicht und dem Nichtvorliegen von der Versicherungspflicht ist rechtlich ein riesengrosser Unterschied (nur wer Versicherungspflichtig ist, kann befreit werden).
RFnam 15.07.2010 | 20:10
Bei Betriebsprüfungen wird häufig festgestellt, dass "freie Mitarbeiter" bzw. die Auftragsvergabe an Selbständige aufgrund der Vertragsgestaltung /des Inhaltes der Arbeitsaufgabe tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist. Der Arbeitgeber muss dann jede Menge Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend abführen. Deshalb sind eine Reihe von Auftraggebern vorsichtig geworden und sichern sich vorher durch eine Statusfeststellung ab, dass kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Das geschieht mit dem Vordruck V020. Theoretisch könnte jeder Ihrer Auftraggeber diese Statusklärung verlangen. -------------------------------------------------- Und deshalb wird die zuständige Fachabteilung mit solchen Anträgen auf Statusfeststellung überschüttet. Jeder Antrag muss sorgfältig geprüft werden; ggf. müssen Nachfragen u.a. Ermittlungen durchgeführt werden. Deshalb dauert es eben seine Zeit. Ich kann nur sagen: Gedulden Sie sich bitte. ----------------------------------------------------------- Der Bescheid, dass Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, ist für Ihren Auftraggeber völlig bedeutungslos. Dieser gilt nur für eine Ihre selbständige Tätigkeit und berührt nur das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Rentenversicherungsträger . Firmen, die sich mit der Kenntnisnahme von Ihrem Befreiungsbescheid zufriedengeben, zeigen damit nur Gesetzesunkenntnis. Trotzdem kann bei Betriebsprüfungen bei diesen Firmen im Einzelfall festgestellt werden, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, und dann...siehe oben.
Andréam 16.07.2010 | 15:42
Danke für die ausführliche Erklärung Also soweit ich das nun verstanden habe liegt nach der Bescheinigung (keine Versicherungspflicht nach § 2 SGB VI), die ich erhalten habe, für meine derzeitige Situation keine Versicherungspflicht vor, ich bin aber keineswegs davon befreit. Ist ja auch logisch, dass wenn ich keinen Auftrag habe und nach meiner momentanen Beitragspflicht frage, ich auch nichts in die Rentenkasse zahlen muss. Erst im Falle eines Auftrags und einer Gagenzahlung evt. davon befreit werden könnte. Und theoretisch müsste dann bei jedem Job den ich mache, der Auftraggeber über eben diese Statusfeststellung klären lassen ob ein Angestelltenverhältnis und somit eine Versicherungspflicht bestünde? Was für ein Aufwand! Mir ist schon klar dass man so die Scheinselbständigkeit unterbinden will, nur verdiene ich bis zur vollständigen Klärung einfach mal 40% weniger. Nun ist es aber auch manchmal so, dass es bei einem Auftraggeber mehrere Unterfirmen geben kann. Das heisst z.B. ich arbeite an einem Tag für die Firma (A) am zweiten für Firma (B) und eine Woche später für die Firma (C). Mit den selben Leuten unter dem selben Dach am selben Arbeitsplatz. Nur eben für einen anderen Auftraggeber. Jetzt muss jede einzelne Unterfirma meinen Status gesondert klären lassen und ich kann nichts tun um diesen Vorgang zu beschleunigen? Denn an meinem Status wird sich nichts ändern und die Aufträge sind immer nur einen Tag lang. Dann warte ich jedes mal unbestimmte Zeit auf die vollständige Auszahlung meiner Gage. Ich würde ungerne wegen eben diesem enorm Zeitaufwendigen Procedere meinen Auftraggebern nun immer absagen weil mir das natürlich alles zu lange dauert und ich nicht lange auf 40% der Gage verzichten kann. Gäbe es die Möglichkeit den Status ein für alle mal zu klären und nur bei Änderung der Situation eine Meldung bei der Rentenversicherung zu machen? Genau wie beim Finanzamt. An wen kann ich mich in Berlin direkt wenden und das in einem persönlichen Gespräch klären? Das wäre für meine berufliche Zukunft extrem Wichtig. Vielen Dank schon mal
RFnam 16.07.2010 | 16:36
Die Gesetzeslage ist nun mal so, da kann es eben sehr kompliziert werden. Ob es möglich ist, dass Sie einen Blankovertrag fertigen, in dem dann nur noch der Auftraggeber, der Leistungsumfang und das Honarar eingetragen werden braucht, als Generalvertrag für eine Statusfeststellung einreichen können, ist mir unbekannt. Ich glaube kaum, dass alle Ihre Auftraggeber einen solchen Vertrag anerkennen. ------------------------------------------------------------ Zuständig für die Statusfeststellung ist die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Postanschrift 10704 Berlin. Allerdings findet dort kein Publikumsverkehr statt. Probieren Sie es, schriftlich Ihr Anliegen zu schildern und äussern Sie den Wunsch zu einer persönlichen Vorsprache. -------------------------------------------------------------- Auftraggeber mit Unterfirmen: Konzernunternehmen i.S. des § 18 Aktiengesetz (AktG) und verbundene Unternehmen i.S. der §§ 291, 319 AktG gelten als ein Auftraggeber. Gleiches gilt, wenn innerhalb des Vertrages mit einem Auftraggeber auch Produkte von Kooperationspartnern vermittelt werden. ---------------------------------------------------------- Ein Statusfeststellungsverfahren braucht ja auch nur erfolgen, wenn es einer Ihrer Auftraggeber will. Das kann von einem oder von beiden Partnern gemeinsam eingeleitet werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026