Hallo minkystatze,
Ihr Ehemann hätte die Möglichkeit, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen sind dafür auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten ist mit den erwähnten Beiträgen seit 2001 erfüllt. Zusätzlich müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen liegen. Soweit Ihr Mann als freiberuflicher Honorardozent pflichtversichert war, wären auch die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben.