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Experten-Antwort

Freiberufliche Arbeit während des Rentenbezugs

von Bienchen02.04.2025 | 15:03
159 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe eine Arbeitsrente. Nebenher bin ich künstlerisch tätig. Das ist sehr praktisch, da ich das Auftragsvolumen meinen Restleistungsvermögen (unter 3 Stunden) gut anpassen kann. Was gut zusammenpasst, ist die Tatsache das die künstlerische Tätigkeit (Malen) auch meiner Depression gut tut. Allerdings zieht sich das Malen als Erholung auch mal über 4 Stunden hin. Nun frage ich mich ob das in Ordnung ist. Zwar mache ich dieses nicht im Auftrag (sonst wäre es nicht erholsam) aber ich möchte es trotzdem gerne zum Verkauf anbieten. Ich denke diese Lösung ist recht sinnig. - Auftragsarbeiten sind Freiberuflich - Ohne Auftrag ist Hobby. Auch wenn es zum Verkauf angeboten wird Aber aufgrund meiner Angststörungen habe ich Angst das die Rentenversicherung das anders sieht und ich dann evtl. Rente zurückzahlen muss. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.04.2025 | 06:16

Hallo Bienchen,

 

volle Erwerbsminderungsrenten, die aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt werden, sind in der Regel befristet. Dies führt dazu, dass regelmäßig am Ende dieser Befristung eine Weitergewährung dieser Rente geprüft wird, soweit die Weiterzahlung dieser Rente beantragt wird.

Ob es bei diesem Antrag auf Weitergewährung tatsächlich zu einer Weitergewährung der vollen Erwerbsminderung kommt, muss im Einzelfall entschieden werden.

Ob Ihre Tätigkeit, die gelegentlich das festgestellte Leistungsvermögen von unter drei Stunden übersteigt, gegen einen weiterhin bestehenden Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung spricht, können wir Ihnen hier leider nicht beantworten, da dies im Einzelfall geprüft werden muss.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

3 Antworten

Kein Problemam 02.04.2025 | 17:23
Wenn Sie wirklich einen ALTERS-Rente beziehen (und eben keine Erwerbsminderungsrente) sind Ihre Sorgen komplett unbegründet. Bei einer Altersrente dürfen Sie soviel hinzuverdeienen, wie Sie wollen und können und auch so lange arbeiten, wie Sie wollen und können, ohne das Ihre Altersrente deswegen gekürzt wird. Das alles interessiert bei einer Altersrnete die Rentenversicherung überhaupt nicht.
EMam 02.04.2025 | 23:38
Dann sind Sie verpflichtet Ihr Arbeitsvolumen Ihrem zuständigen Rententräger mitzuteilen und dann die Entscheidung abzuwarten. Hier wird Ihnen niemand eine rechtssichere Entscheidung geben.
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